Freie Arztsitze? Ob Niederlassung auf dem Land oder Anstellung in der Stadt: Wo Ärzte ambulant Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln dürfen, regelt die Bedarfsplanung. Dabei steht eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung im Vordergrund. Die Verteilung der Ärzte im Freistaat ist im Sächsischen Bedarfsplan detailliert dargestellt.

Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Mittel zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung und dient auch dazu, Fehlversorgung zu vermeiden. Sie richtet sich nach bundeseinheitlichen Vorgaben, insbesondere nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Grundlagen der Bedarfsplanung sind auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dargestellt.

Die Aufstellung des Sächsischen Bedarfsplans als zentrales Steuerungsinstrument auf Landesebene obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Der Bedarfsplan dokumentiert und analysiert den aktuellen Stand der Versorgung und stellt regionale Besonderheiten dar, welche zu Abweichungen von den Bundesvorgaben führen.

Aktueller Sächsischer Bedarfsplan

Zuletzt wurde im aktuellen Bedarfsplan eine planungsbereichsdifferenzierte Betrachtung der durch Hausärzte mitversorgten Patienten im Alter von unter 18 Jahren umgesetzt. Durch die enthaltenen Änderungen der hausärztlichen Verhältniszahlen werden Zulassungsmöglichkeiten nicht nur eingeschränkt, sondern auch zusätzlich geschaffen, was eine Feinsteuerung der hausärztlichen Versorgung ermöglicht.

In Zusammenarbeit mit den Sächsischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie unter Beteiligung der zuständigen Landesbehörden und dem Sozialverband VdK wurde der neue Bedarfsplan 2022 aufgestellt, der am 30.06.2022 veröffentlicht wurde und seither Anwendung findet. Die aktuelle Versorgungssituation wird zudem in der Regel halbjährlich im Bedarfsplan fortgeschrieben.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl den aktuellen Bedarfsplan als auch dessen Vorgängerversionen sowie entsprechende Fortschreibungen.

Um eine angemessene Erreichbarkeit der Versorgung für die Gesamtbevölkerung sicherzustellen, werden die Arztgruppen in unterschiedlicher räumlicher Auflösung geplant. Die Räumlichen Grundlagen für die Ermittlungen zum Stand der vertragsärztlichen sowie für die Feststellungen zur Überversorgung oder Unterversorgung bilden die Mittelbereiche, kreisfreien Städte und Landkreise, Raumordnungsregionen sowie der gesamte KV-Bezirk entsprechend der Zuordnung der KV Sachsen im Bedarfsplan und werden als Planungsbereiche bezeichnet. Die Arztgruppen sind zudem je nach Spezialisierung einer Versorgungsebene zugeordnet.

Die Bezugsregionen sind vom Landesausschuss definierte Gebietseinheiten, welche kleiner als die Planungsbereiche sind. Alle sächsischen Gemeinden finden sich in jeder Versorgungsebene als Teil eines Planungsbereiches wieder und sind in der sogenannten Schlüsseltabelle aufgelistet.