Soziotherapie hat das Ziel, schwer psychisch Kranken die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen zu ermöglichen. Durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen soll der Patient in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbstständig in Anspruch zu nehmen. Auf der Grundlage von definierten Therapiezielen ist die Soziotherapie eine koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung für den Patienten.

Die Befugnis zur Verordnung von Soziotherapie bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Voraussetzungen für die Genehmigung und das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Seite

> Soziotherapie (Genehmigungspflichtige Leistungen)

Die Themenseite der KBV und ein Serviceheft bieten Hinweise zur Verordnung von Soziotherapie – ein Hilfsangebot für psychisch schwer kranke Patienten.

KBV Themenseite und Serviceheft

 

  •  Vordruck Muster 26 - Verordnung von Soziotherapie

  • Vordruck Muster 27 – Soziothrapeutischer Betreuungsplan

  • Vordruck Muster 28 - Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie

Soziotherapie wird auf dem Vordruck Muster 26 verordnet. Anzugeben sind beispielsweise der Schweregrad der Erkrankung laut GAF-Skala sowie die Art und Ausprägung der Fähigkeitsstörung. Sowohl der verordnende Arzt bzw. Psychotherapeut als auch der Soziotherapeut erhält einen Durchschlag.

Das Original und der Betreuungsplan (Vordruck Muster 27) werden bei der Krankenkasse zwecks Genehmigung eingereicht. Der Vordruck Muster 28 dient für Überweisungen zur Indikationsstellung.

Mit Ausnahme der oben genannten Verordnung (bis zu 5 Therapieeinheiten, Muster 28) bedarf jede Verordnung von Soziotherapie der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse des Versicherten.

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