Vertragsärztinnen und -ärzte müssen im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit einen Vertragsarztstempel verwenden. Die dafür erforderlichen Stempel sind sorgfältig aufzubewahren, denn der Arzt kann bei Verletzung seiner Sorgfaltspflicht haftbar gemacht werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen regelt nach § 37 Abs. 1 BMV-Ä i.V.m. § 6 Teil 1 der Anlage zum Gesamtvertrag nach § 85 Abs. 2 SGB V die Einzelheiten zu Inhalt und Verwendung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutenstempeln.

Die KV Sachsen stellt jedem Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung (zugelassener und angestellter Arzt) einen Vertragsarzt-/Psychotherapeutenstempel unter Beachtung der Bestimmungen der Berufsordnungen und der Weiterbildungsordnung der SLÄK zur Verfügung.

Der Vertragsarzt-/Psychotherapeutenstempel hat folgende Daten zu enthalten:

  • ggf. Bezeichnung „BAG" bzw. „Medizinisches Versorgungszentrum"

  • Titel, Vor- und Zuname

  • Fachgebietsbezeichnung und ggf. Schwerpunkt

  • Praxisanschrift, Telefon-Nr., ggf. Telefax-Nr./ E-Mail-Adresse (anstelle der Praxisanschrift enthält der Stempel bei an Krankenhäusern ermächtigten Ärzten die Anschrift des Krankenhauses)

  • BSNR und LANR

Die Angabe von Zusatzbezeichnungen ist möglich, wenn von diesen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Gebrauch gemacht werden kann.

Sofern Sie mehrere Stempel für die vertragsärztliche Tätigkeit benötigen, können Sie diese unter Beachtung der vorgenannten Anforderungen auf eigene Kosten in Auftrag geben.

Sicherstellungsassistenten und Praxisvertreter verwenden den Stempel des Praxisinhabers bzw. des zu Vertretenden. Sie unterzeichnen mit ihrem eigenen Namen i.V. bzw. i.A. Ein Stempel mit Name und Berufsbezeichnung ist zusätzlich auf den Vordrucken aufzubringen (vgl. § 2 Abs. 4 Stempelordnung der KV Sachsen).

Weitere Einzelheiten können Sie der Stempelordnung entnehmen.

Hinweise für Ärzte in Weiterbildung

Zu empfehlen ist ein Namensstempel für die Ausstellung von Rezepten und Verordnungen durch Ärzte in Weiter-bildung. Zusätzlich zum eigenen Namen sollte (mangels vorhandener Facharztbezeichnung) die Bezeichnung "Arzt/Ärztin in Weiterbildung” oder nur “Arzt/Ärztin” angegeben werden. Grundsätzlich ist die Ausstellung von Rezepten, Überweisungen  und Kassenvordrucken durch Ärzte in Weiterbildung möglich und wird durch diese unterschrieben. Hierbei ist LANR und Vertragsarztstempel des Vertragsarztes zu verwenden. Für eine bessere Zuordnung der Signatur kann zusätzlich der Namenstempel des Arztes in Weiterbildung verwendet werden. An-derenfalls muss händisch den Vorname, Name, Bezeichnung des Arztes in Weiterbildung notiert werden.

Verlust des Vertragsarztstempels

Sollten Sie bemerken, dass Ihr Vertragsarztstempel gestohlen, manipuliert oder missbräuchlich verwendet worden ist, informieren Sie bitte umgehend nachfolgend benannte Stellen:

  • Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle

  • Meldung bei der KV Sachsen

  • Meldung bei Ihrer Haftpflichtversicherung

Wir empehlen Ihnen zudem, auch die Apotheken vor Ort sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen im Umkreis zu informieren.

Ihre Ansprechpartner

Ressort Vertragsärztliche Versorgung

Fachbereich Beratung

Die Übersicht der regionalen Ansprechpartner finden Sie hier.

Dokumente

Stempelordnung

Weiterführende Informationen

Ärzte-ZV
SGB V
Bundesmantelvertrag (BMV)