Die ärztliche Weiterbildung ist der letzte Schritt zum Facharzt. Wer schon in der Weiterbildung die ambulante Versorgung kennenlernt, lernt auch frühzeitig die Vorteile der vertragsärztlichen Tätigkeit kennen. Ambulante Weiterbilder spielen dabei eine große Rolle, die Arbeit und das heutige Arbeiten in Arztpraxen an junge Arztkollegen zu vermitteln und kann für alle Beteiligten zur win-win-Situation werden.

Jede Anstellung von Ärzten in Weiterbildung leistet einen wichtigen Beitrag, Nachwuchsmedizinern Fachwissen und Kompetenzen sowie Einblick in die vertragsärztliche Versorgung und die Vorzüge einer vertragsärztlichen Tätigkeit zu vermitteln. Umgekehrt profitieren Weiterbildungspraxen ebenfalls vom Austausch mit den jungen Kollegen und deren Fähigkeiten und Leistungen, die sie im Rahmen der Weiterbildung bereits übernehmen und erproben. Erfahren Sie hier, was Sie als Weiterbilder wissen müssen und wo Sie mehr erfahren können.

Gründe, sich als Weiterbilder zu engagieren, gibt es einige. Das Engagement jedes einzelnen Weiterbilders trägt zum Erhalt der ambulanten Ärzteschaft bei. Neben diesen nachwuchspolitischen Motiven gibt es auch ganz persönliche Ziele, die mit Anstellung eines Arztes in Weiterbildung verbunden sein können. Im Idealfall lernen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon in der Weiterbildung kennen und werden später Kollegen oder Praxisnachfolger.

Von der Vertragsarztpraxis zur Weiterbildungspraxis

Wichtige Voraussetzungen, um in der eigenen Praxis weiterzubilden, ist die Weiterbildungsbefugnis für das entsprechende Fachgebiet und die Zulassung als Weiterbildungsstätte.

Die ärztliche Weiterbildung gehört zur Kernkompetenz der Sächsischen Landesärztekammer. Bei der Ärztekammer beantragen Sie die Weiterbildungsbefugnis für Ihr Fachgebiet. Mit der Befugnis wird Ihre Praxis auch als Weiterbildungsstätte geprüft und genehmigt.
Informieren Sie sich ausführlich auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer, wo u.a. die häufigsten Fragen rund um die Weiterbildung für Weiterbilder und Ärzte in Weiterbildung beantwortet werden.

Anstellung eines Arztes in Weiterbildung

Angestellte Ärzte zu Weiterbildung sind zunächst Arbeitnehmer in Ihrer Praxis. Die Beschäftigung eines Assistenten zur Weiterbildung dient seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten

  • Weiterbildung zum Facharzt oder dem

  • Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem

  • Erwerb einer Zusatzbezeichnung

eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung. Gemäß des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) wird das Arbeitsverhältnis befristet geschlossen und die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss kalendermäßig bestimmt sein.

Die Anstellung eines Arztes zur Weiterbildung in Ihrer Praxis muss durch die KV Sachsen genehmigt werden. Weitere Informationen zur Genehmigung von Assistenten zur Weiterbildung finden Sie unter Anstellung von Assistenten.

Pflichten als Vertragsarzt vs. Pflichten als Weiterbilder

Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung

Vertragsärzte sind persönlich und fachlich für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen. Es gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung; alle Leistungen, die abgerechnet werden, müssen durch Sie persönlich selbst erbracht werden.

Angestellte Ärzte in Weiterbildung können daher nicht selbstständig tätig werden, sondern nur im Auftrag unter Anleitung und Aufsicht des Vertragsarztes als Weiterbilder. Alle Leistungen, die der Arzt in Weiterbildung ausführt, werden dem Vertragsarzt zugerechnet. Er muss dafür sorgen, dass die durch ihn im Rahmen seiner Leistungserbringung an den Arzt in Weiterbildung delegierten Leistungen der erforderlichen Qualtiät entsprechen.

Gesetzlich ist geregelt, dass die Anstellung eines Arztes in Weiterbildung nicht zur Erweiterung des Praxisumfangs führen darf.

Durchführung der Aufsichts- und Anleitungspflicht

Nach Weiterbildungsrecht sind durch Weiterbildungsbefugnis ermächtigte Weiterbilder persönlich und fachlich befugt und verpflichtet, die Weiterbildung anzuleiten, zu verantworten und entsprechend der Inhalte der Weiterbildungsordnung zu gestalten.

Ein Arzt in Weiterbildung ist ein Assistent in Ihrer Praxis mit dem Ziel, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt zu bekommen und praktisch anwenden zu lernen. Je nach Fortschritt und Fähigkeiten der angestellten Ärzte in Weiterbildung variiert das Maß der Aufsicht, Überwachung und Anleitung. Grundsätzlich müssen Sie als Weiterbilder immer in der Nähe oder erreichbar sein.

Mangels Facharztstatus ist ein Arzt in Weiterbildung nicht vertretungsberechtigt, daher ist eine dauerhafte Abwesenheit als Weiterbilder nicht zulässig.

Förderung der ambulanten Weiterbildung in Arztpraxen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen das Engagement von Vertragsarztpraxen und medizinischen Versorgungszentren im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung.

Die Anstellung zur Weiterbildung darf nur unter Gewährung einer angemessenen Vergütung erfolgen. Um die ambulanten Weiterbilder bei den Kosten durch Gehaltszahlungen zu unterstützen, gibt es seit vielen Jahren bereits Angebote zu Gehaltszuschüssen für die Weiterbildungspraxis. Je nach Weiterbildungsziel stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  • Förderung der Allgemeinmedizin und weitere Fachgruppen nach § 75a SGB V

  • Förderung der Weiterbildung in allen übrigen zulassungsfähigen Fachgebieten durch die sog. KVS-Förderung

Der Förderbetrag ist ein Zuschuss zum Brutto-Gehalt der Ärzte in Weiterbildung und muss als Anteil der Vergütung in voller Höhe an sie weitergegeben werden. Der Vertragsarzt darf den Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten damit nicht finanzieren; der Arbeitnehmeranteil geht vom Gehaltszuschuss ab.

Weitere Informationen und die Formulare zur Antragstellung finden Sie unter Weiterbildungsförderung.

In ausgewählten Regionen hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen Feststellungen über besonderen Versorgungsbedarf getroffen. Diese Feststellungen zeigen den besonderen Bedarf der Region an, mit geeigneten Maßnahmen, die vertragsärztliche Struktur zu erhalten. In diesen Regionen kommt besonders dem ärztlichen Nachwuchs eine besondere Bedeutung zu, sodass die ambulante Weiterbildung eine zusätzliche Unterstützung erhalten kann.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen sichert dem Engagement von ambulanten Weiterbildern in diesen Fällen eine sog. Weiterbildungsförderpauschale zu, die dazu dient, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehenden Kosten zu decken.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Angebote rund um die Weiterbildung

Auf ihrer Internetseite bietet die KV Sachsen eine Weiterbildungsbörse für Ärzte in Weiterbildung zur erleichterten Suche nach Weiterbildungsstellen bzw. zum Inserieren von freien Weiterbildungsstellen für Haus- und Fachärzte an.

In Sachsen gibt es aktuell 14 regionale Weiterbildungsverbünde aus Partnern der stationären und ambulanten Versorgung der verschiedensten Fachgebiete. Sie haben sich gegründet zur besseren Koordinierung der Weiterbildungsabschnitte, insbesondere zum Facharzt für Allgemeinmedizin, und um sich als Weiterbilder selbst besser zu vernetzen und gegenseitig zu unterstützen.

Finden Sie hier Ihren Weiterbildungsverbund in Ihrer Region und werden Sie Teil davon: Weiterbildungsverbünde Sachsen.

Um die Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung zu optimieren, wurde das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen (KWASa) ins Leben gerufen. Das Angebot der KWASa ergänzt die Weiterbildungszeiten und -inhalte zur Praxis und Klinik. Neben verschiedensten Angeboten für Ärzte in Weiterbildung können auch Weiterbilder sich weiterbilden lassen.

In sogenannten Train-the-Trainer-Seminaren lernen Weiterbilder, worauf es in der Weiterbildung ankommt: Vom rechtlichen Rahmen bis zu Strategien zu Organisation, Kommunikation und Feedback erhalten neue und gestandene Weiterbilder aktuelles Know-How für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung.

Finden Sie hier das Angebot des Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin.

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Ressort Vertragsärztliche Versorgung