Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM)

Mit dem Kommunikationsdienst KIM ist es für Praxen möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Der Dienst firmierte vorher unter dem Namen "KOM-LE" und löste den bisherigen Dienst "KV-Connect" zum 1. April 2021 ab.

An KIM anschließen werden sich neben Praxen auch Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und andere Einrichtungen. So soll die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen nur noch darüber laufen.

KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Da KIM in die Praxisverwaltungssysteme integriert werden wird,  kann die Kommunikation einfach und komfortabel geführt werden.

Der Dienst ermöglicht weitere Anwendungen; zunächst sind dies:

  • eArztbrief: Dieser darf laut Gesetz ab Zulassung des ersten KIM-Dienstes nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden. Jedoch wurde ein Übergangszeitraum von sechs Monaten ab dem Moment der Verfügbarkeit definiert, in denen andere bisher mögliche Verfahren, wie z.B. die Übertragung mittels KV-Connect, noch genutzt werden können.

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der AU an die Krankenkassen wird für alle Praxen ab dem 1. Oktober 2021 zur Pflicht. Praxen sollten sich daher rechtzeitig für einen KIM-Anbieter entscheiden und bis zum 30. September 2021 den eHBA der Generation 2 zur qualifizierten Signatur der eAU bei der zuständigen Kammer beantragen.

Alle aktuell von der gematik zugelassenen KIM-Dienst-Anbieter finden Sie hier (Produkttyp: Anbieter sVUmD-KOM-LE).

Zur Übermittlung medizinischer Dokumente inklusive der Übermittlung elektronischer Briefe (eArztbrief) sind die folgenden genannten Komponenten in der Vertragsarztpraxis notwendig:

  • eHealth-Konnektor mit den Fachanwendungen Notfalldatenmanagement, elektronischer Medikationsplan und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) → erfolgt durch Update des bereits in der Praxis vorhandenen TI-Konnektors

  • Dienst für die sichere Übermittlung medizinischer Dokumente (KIM), inkl. Aufwände für die Inbetriebnahme sowie den Betrieb inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration. Vertragsschluss bis 30. September 2021 ist Voraussetzung, um die eAU ab dem 1. Oktober 2021 über die TI versenden zu können

  • Implementierung der notwendigen Funktionalitäten in das Praxisverwaltungssystem sowie der Betrieb inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration

  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab der Generation 2 für die QES z.B. der eAU oder zu versendenden eArztbriefe über die TI

Ihr Ansprechpartner