Eine aktuelle und korrekte Arztregistereintragung ist ein wichtiger Bestandteil der vertragsärztlichen Tätigkeit. Sämtliche Änderungen der Personen- und Praxisstammdaten müssen der KV Sachsen mitgeteilt werden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Informationen rechtzeitig erhalten.

Hinweise für zugelassene oder angestellte Ärzte/Psychotherapeuten

Für folgende Änderungen besteht eine Mitteilungspflicht:

  • Änderung der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel), Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail), Namensänderung durch Eheschließung, Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung, Fachkunden, fakultative Weiterbildungen

  • Änderungen der Kontaktdaten zur Praxisanschrift

  • Änderung der Sprechzeiten

  • Zweigpraxen und Ausgelagerte Praxisräume

Nutzen Sie für die Änderungsmitteilungen bitte unser Formular. Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen (insbesondere bei Urkunden über Ausbildungsdaten).

Hinweis

Die Änderung der Praxisanschrift (= Verlegung des Vertragsarztsitzes) erfordert die vorherige Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss. Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise zum Thema Praxisstandort ändern sowie die Termine des Zulassungsausschusses.

Für folgende Änderungen besteht eine Mitteilungspflicht:

  • Änderungen der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel), Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail), Namensänderung durch Eheschließung, Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung, Fachkunden, fakultative Weiterbildungen

Nutzen Sie für die Änderungsmitteilungen bitte unser Formular. Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Kopie beizubringen (insbesondere bei Urkunden über Ausbildungsdaten).

Für folgende Änderungen besteht eine Mitteilungspflicht:

  • Änderungen der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel), Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail), Namensänderung durch Eheschließung, Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung, Fachkunden, fakultative Weiterbildungen

Nutzen Sie für die Änderungsmitteilungen bitte unser Formular. Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Kopie beizubringen (insbesondere bei Urkunden über Ausbildungsdaten)