Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)

Viele Patienten werden im Verlauf einer Behandlung sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor des Gesundheitswesens versorgt. So sind niedergelassene Ärzte oft der erste Ansprechpartner, wenn gesundheitliche Probleme auftreten. Unter Umständen folgt eine Krankenhauseinweisung. Dies bedingt eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen. Ziel der sQS ist unter anderem die einheitliche Bewertung der Qualität der Leistungserbringung in den verschiedenen Sektoren der gesundheitlichen Versorgung. Durch die über die Grenzen der Sektoren von Kliniken und Arztpraxen bzw. Zahnarztpraxen hinweg reichende Betrachtung, soll zudem ein kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess eingeleitet werden. Hierzu werden auch Sozialdaten der Krankenkassen verwendet.

Grundlage für die Einführung der sQS ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung  des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie setzt die Regelungen in den §§ 92 und 136 Sozialgesetzbuch V um. Insbesondere ergibt sich aus der Richtlinie die Dokumentationspflicht für alle Vertragsärzte, die entsprechende Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

Für die Umsetzung der sQS ist in Sachsen eine „Landesarbeitsgemeinschaft“ (LAG) zuständig, welche von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen getragen werden.

Die Datenannahmestelle für dokumentationspflichtige Vertragsärzte ist bei der KV Sachsen angesiedelt. Die Auswertung und Analyse der pseudonymisierten Daten erfolgt durch die Bundesauswertungsstelle am Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Berlin.

Seit Januar 2016 werden für einige genehmigungspflichtige Leistungen schrittweise Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung eingeführt. Der G-BA hat im Februar 2015 das erste bundesweit verbindliche Verfahren zur sQS auf den Weg gebracht, bei dem Vertrags- und Krankenhausärzte nach denselben Qualitätssicherungsvorgaben bewertet werden. Es handelt sich hierbei um die "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie". 2017 startete das Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ und im Januar 2020 das Verfahren "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen". Weitere Verfahren zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden derzeit vorbereitet.

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Team datengestützte Qualitätssicherung

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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
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Veranstaltungshinweis

Digitale Fortbildung zur KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ der KBV und des Kompetenzzentrums für Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC) mit dem Deutschen Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/cme