Paxlovid® (Nirmatrelvir + Ritonavir) zur Corona-Therapie ab sofort über reguläre Handelskette

Kein Bezug mehr über den Bund bzw. das Bundesamt für Sozial Sicherung

Die über den Bund zentral beschafften Packungen von Paxlovid® haben das Haltbarkeitsdatum überschritten. Seit 15.02.2024 ist die COVID-Therapie Paxlovid® über den regulären Pharmavertrieb (Großhandel und Apotheken) unter der Pharmazentralnummer (PZN) 18380061 erhältlich.

Dispensierrecht endet

Mit dem Übergang zur Regelversorgung entfällt die Bevorratung für Hausärzte. Die Abgabe durch Hausärzte ist ab sofort obsolet.

Bundesweite Praxisbesonderheit

Der pharmazeutische Unternehmer konnte aufgrund der frühen Nutzenbewertung und einem attestierten beträchtlichen Zusatznutzen mit dem GKV-Spitzenverband eine bundesweite Praxisbesonderheit vereinbaren. Indikationsgerechte Verordnungen bleiben bei etwaigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen demnach unberücksichtigt.

Zulassung und Behandlung

Paxlovid® ist zur frühzeitigen Anwendung bei erwachsenen COVID-Patienten gedacht, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln.

Das Präparat besteht aus zwei Wirkstoffen, Nirmatrelvir und Ritonavir, in zwei verschiedenen Tabletten. Die Therapie muss innerhalb von fünf Tagen nach Eintreten der Symptome beginnen. Die empfohlene Dosierung beträgt 300 mg Nirmatrelvir (= 2 x 150 mg) und 100 mg Ritonavir zur gleichzeitigen Einnahme alle zwölf Stunden über einen Zeitraum von fünf Tagen.

Generelle Voraussetzungen für die Behandlung mit Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid®):

  • Keine schwere Niereninsuffizienz (GFR < 30 ml/min)

  • Keine schwere Leberinsuffizienz (Child-Pugh C)

  • Keine gleichzeitige Einnahme von kontraindizierten Medikamenten

  • Pausieren oder Dosisanpassung weiterer Medikamente mit hohem Interaktionspotenzial möglich

    Ferner wird die Anwendung von Paxlovid® während der Schwangerschaft und bei gebärfähigen Frauen, die keine Verhütungsmittel anwenden, nicht empfohlen. Daten zur Anwendung von Paxlovid® in der Stillzeit liegen nicht vor.

Paxlovid® enthält die beiden Einzelwirkstoffe Nirmatrelvir und Ritonavir als Tabletten zusammen in einer Blisterpackung. Ritonavir verlangsamt durch die hochpotente Inhibition von Cytochrom P450 (v.a. CYP3A4) und von P-Glykoprotein, den Metabolismus von Nirmatrelvir und sichert dadurch ausreichend hohe Wirkspiegel.

Durch den gleichzeitigen Einsatz können die Plasmaspiegel zahlreicher Arzneimittel verändert werden, was zu signifikanten unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder relevanter gegenseitiger Wirksamkeitsminderung führen kann.

Eine interaktive Checkliste der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin finden Sie unter:

https://www.dgiin.de/paxlovid/index.html#/

Ihre Ansprechpartner

Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe

0351 8290-6501