Die Vertreterversammlung (VV) besteht aus 40 Vertretern der Mitglieder der KV Sachsen und repräsentiert damit alle Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, die in der vertragsärztlichen Versorgung in Sachsen tätig sind.

Die Aufgaben der VV bestehen vor allem darin,

  • die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern zu vertreten,

  • einen Haushaltsplan festzusetzen,

  • den Vorstand der KV Sachsen zu wählen und zu überwachen,

  • alle Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Das VV-Gremium wählt den hauptamtlichen Vorstandsvorsitzenden der KV Sachsen und dessen Stellvertreter. Zudem besetzt die VV die Beratenden Fachausschüsse sowie die Kommissionen der VV, zu denen der Finanzausschuss und die Bereitschaftsdienstkommission zählen. Die VV entscheidet unter anderem über die Organisation der KV Sachsen, die Satzung und den Haushaltsplan.

 

Vorsitzende der Vertreterversammlung

Die Spitze der VV bilden der Vorsitzende Dr. Stefan Windau, Facharzt für Innere Medizin aus Leipzig, und sein Stellvertreter Dr. Hagen Bruder, Facharzt für Chirurgie aus Dresden.

Zusammensetzung der Vertreterversammlung

Die 40 Mitglieder der aktuellen Vertreterversammlung setzen sich zusammen aus 14 Mitgliedern des Regionalausschusses Chemnitz, 15 Mitgliedern des Regionalausschusses Dresden und 11 Mitgliedern des Regionalausschusses Leipzig. Insgesamt besteht das Gremium aus 21 Vertretern der Fachärzte, 15 Vertretern der Hausärzte und 4 Vertretern der Psychotherapeuten.

Hauptausschuss

Dem Hauptausschuss gehören neben dem VV-Vorsitzenden und dessen Stellvertreter die insgesamt drei Vorsitzenden der Regionalausschüsse an. Er hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und die Interessen der Mitglieder diesem gegenüber zu vertreten.

Beratende Fachausschüsse

Die Beratenden Fachausschüsse können schriftliche Stellungnahmen vor Entscheidungen des Vorstandes oder der VV zu betreffenden Fragen des jeweiligen Versorgungsbereichs, besonders bei Sonderregelungen für die Sicherstellung und die Vergütung abgeben.

Kommissionen der Vertreterversammlung

Die Kommissionen der VV beraten die VV in allen Finanz- und Bereitschaftsdienstfragen.

 

Ihr Ansprechpartner

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Weiterführende Informationen

§ 79 Abs. 3 SGB V