Die Vertragsbeziehungen über die vertragsärztliche Versorgung zwischen den Krankenkassenverbänden in Sachsen und der KV Sachsen werden regelhaft durch Gesamtverträge geregelt. Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen ausgehandelte Bundesmantelvertrag ist allgemeiner Inhalt der Gesamtverträge.

In den Gesamtverträgen werden daher über den Bundesmantelvertrag hinaus weitere Einzelheiten der vertragsärztlichen Versorgung auf Landesebene mit den Krankenkassenverbänden geregelt. Eine herausgehobene Stellung nimmt hierbei die Gesamtvergütungsvereinbarung ein, die regelmäßig als Anlage 1 zum Gesamtvertrag vereinbart wird und der daher ebenfalls gesamtvertragliche Qualität zukommt.

Weitere in den Gesamtverträgen geregelte Problematiken sind beispielsweise das Formularwesen, der Abrechnungsverkehr mit den jeweiligen Krankenkassen, das Antragsrecht der Krankenkassen auf Überprüfung der Abrechnung, Versichertenbefragungen etc. Gesamtverträge sind derzeit mit dem AOK- und dem IKK-Bereich vereinbart. Für die übrigen Kassenarten gilt der auf Bundesebene mit Wirkung für die neuen Bundesländer vereinbarte Rahmen-Gesamtvertrag fort.

Außerhalb der gesamtvertraglichen Beziehungen vereinbarte Verträge werden unter dem Oberbegriff Regionale Verträge zusammengefasst und beruhen auf anderen Rechtsgrundlagen (Modellverträge, Strukturverträge, etc.).

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