TI-Einsteiger / Übersicht

Zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sind die folgenden Schritte zu beachten:

Holen Sie zuerst ein Angebot Ihres Vertriebspartners bzw. Systemhauses ein und entscheiden Sie sich dann. Beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Der TI-Konnektor sollte auf die zum Zeitpunkt der Installation in Ihrer Praxis von der gematik zugelassenen Produktypversion aktualisiert worden sein.

  • Die Auszahlung der in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten Pauschalen durch die KV, für die Ausstattung und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur, erfolgt mit der Quartalsabrechnung des Quartals in dem der erste Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) durchgeführt wurde.

Um die medizinischen Anwendungen in der TI nutzen zu können, ist mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 1. Oktober 2021 ein elektronischer Heilberufsausweis der zweiten Generation (eHBA G2) in der Praxis erforderlich. Der eHBA G2 ermöglicht zum Beispiel die qualifizierte elektronische Signatur der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinung oder eines elektronischen Arztbriefes.

Mit in Kraft treten des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) im Herbst 2020 wird der eHBA G2 zur Voraussetzung für die Bestellung des Praxisausweises (SMC-B-Karte) für den jeweiligen Leistungsort, an dem der eHBA-Inhaber tätig ist. Daher empfiehlt es sich, den eHBA G2 rechtzeitig vor der Bestellung der SMC-B-Karte bei der zuständigen Sächsischen Landesärztekammer bzw. der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zu beantragen.

Es ist nur ein eHBA G2 je Arzt notwendig, egal an wie vielen Leistungsorten oder Praxen der Arzt tätig ist - im Gegensatz zur SMC-B-Karte, die je Leistungsort beschafft werden muss.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.slaek.de/de/arzt/mitgliedschaft/arztausweis/ehba.php

Damit die neuen Kartenterminals funktionieren, benötigen Sie eine neue Karte (SMC-B Karte), die auch als Praxisausweis bezeichnet wird. Die Karte müssen Sie bei einem zertifizierten Kartenhersteller beantragen.

Aktuell zugelassene Kartenhersteller des elektronischen Praxisausweises, der sogenannten SMC-B Karte (Security Module Card Typ B):

Bundesdruckerei

Medisign

T-Systems

Weitere Kartenhersteller werden, sobald diese zertifiziert sind, auch an dieser Stelle veröffentlicht.

Sobald der bestellte Praxisausweis mit dem dazugehörenden PIN-Brief in Ihrer Praxis vorliegt, ist im nächsten Schritt ein Vertrag mit einem KIM-Dienst-Anbieter (Kommunikation im Medizinwesen) Ihrer Wahl zu schließen. Eine Übersicht der von der gematik zugelassenen KIM-Anbieter finden Sie hier (Produkttyp: Anbieter sVUmD-KOM-LE).

Zukünftig sind Nachrichten vertraulich, sicher und verschlüsselt digital, wie der elektronische Arztbrief ab dem 1. April 2021 bzw. die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 1. Oktober 2021, verpflichtend über die Telematikinfrastruktur zu versenden.

Weitere Information zur Nutzung und Finanzierung finden Sie unter Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM).

Vereinbaren Sie einen Termin für die Installation mit Ihrem Vertriebspartner bzw. Systemhaus. Fragen Sie diesen Anbieter, welche Komponenten Sie benötigen und welche Zeit für die Installation voraussichtlich eingeplant werden sollte. Die erfolgreiche Installation muss mit dem Einlesen einer eGK und der Durchführung der Anwendung VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) abgeschlossen werden. Dann wird die zum Zeitpunkt des ersten erfolgreichen VSDM gültige Pauschale erstattet.

Die Praxisinformationen der KBV finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Hintergrundinformation

Für den Anschluss an die TI  finden Sie hier eine Tabelle zu den technischen Komponenten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.