Die Gemeinsame Selbstverwaltung

Unter der Gemeinsamen Selbstverwaltung versteht man das gemeinschaftliche Handeln von Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und Vertretern der Krankenkassen in Sachsen. In den Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung werden Beschlüsse gefasst, die beide Seiten betreffen. Das können z. B. Entscheidungen über die Zulassung von Ärzten oder Psychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung sein, die im Zulassungsausschuss getroffen werden.

Die Gremien sind mit Vertretern der KV Sachsen und der Krankenkassen besetzt. Darüber hinaus werden der Berufungsausschuss von einer unparteiischen Vorsitzenden und der Landesausschuss von einem unparteiischen Vorsitzenden, dem zwei weitere unparteiische Mitglieder zur Seite stehen, geleitet. Die Vertreter der Ärzte und Psychotherapeuten werden mit Ausnahme des Landesausschusses vom Vorstand in die Ausschüsse berufen. Die Mitglieder und Stellvertreter des Landesausschusses werden von der Vertreterversammlung gewählt bzw. abberufen. Die Vertreter in den Gremien sind ehrenamtlich tätig und sind nicht an Weisungen gebunden.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Freistaat Sachsen (§ 90 SGB V) prüft quartalsweise, ob in einem Planungsbereich ärztliche Überversorgung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen obliegt des Weiteren die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. In dem Falle kann er Fördermaßnahmen beschließen.

Vorsitzender des Landesausschusses in der aktuellen Amtsperiode vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 ist Herr Claus Ludwig Meyer-Wyk (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht).

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

0351 8290-6320

gsla@kvsachsen.de 

Der erweiterte Landesausschuss nach § 116b SGB V in Sachsen prüft die Anzeigen nach § 116b SGB V in der gesetzlichen Frist von zwei Monaten auf die Erfüllung der indikationsspezifischen Voraussetzungen und entscheidet über die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Er entscheidet ebenfalls über die Widersprüche im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses nach § 116b SGB V in Sachsen

erweiterter-landesausschuss-sachsen@kvsachsen.de

0351 8290-9349

Fax: 0351 8290-7930

Weiterführende Informationen

Erweiterter Landesausschuss Sachsen

Die Zulassungsausschüsse entscheiden in ihrem Direktionsbezirk über die Zulassung von Ärzten oder Psychotherapeuten sowie über die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Ärzte oder Psychotherapeuten, die sich in Sachsen niederlassen wollen, müssen einen Antrag beim jeweiligen Zulassungsausschuss stellen, der dann die fachliche Eignung und den Bedarf des Bewerbers prüft.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle der Zulassungsausschüsse in Sachsen

0371 2789-4300

zulassung@kvsachsen.de

Widersprüche gegen die Entscheidungen des Zulassungsausschusses können der beteiligte Arzt oder Psychotherapeut, die KV Sachsen oder die Krankenkassen beim Berufungsausschuss einlegen. Bleibt hier der Widerspruch erfolglos, kann beim Sozialgericht geklagt werden.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Berufungsausschusses

0351 8290-6322

berufungsausschuss@kvsachsen.de

Fax: 0351 8290-7930

Sie erreichen uns am besten: Montag bis Donnerstag 08:30–14:30 Uhr

Die Substitutions-Kommission beschäftigt sich mit der Drogenersatzstoffbehandlung in Sachsen. Sie berät bei der Erteilung von Genehmigungen für Ersatzstoffbehandlungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Außerdem berät sie die Vertragsärzte in Sachsen zu allen Fragen der qualifizierten substitutionsgestützten Behandlung.
 
Mitglieder

  • Dr. med. Eva-Maria Viehweger, FÄ für Allgemeinmedizin, Chemnitz

  • Rita Meinhardt, FÄ für Allgemeinmedizin, Dresden

  • Dr. med. Michael Waizman, FA für Innere Medizin, Leipzig

Ansprechpartner

Geschäftsstelle der Substitutionskommission

0351 8290-6442

sandra.daehne@kvsachsen.de

Durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen in Form von Abrechnungsmanipulationen entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht unerhebliche finanzielle Schäden. Leidtragende sind vor allem die Patienten, für deren medizinische Versorgung dadurch weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen. Geschädigte sind jedoch auch die Ärzte, denn deren budgetierte Honorarmittel werden durch Betrugshandlungen geschmälert.

Deshalb gibt es bei der KV Sachsen eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Deren Aufgabe ist es, Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung hindeuten.

Sollten Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten haben, wenden Sie sich bitte an den vom Vorstand bestellten Beauftragten für die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Dabei ist eine detaillierte Schilderung des Sachverhaltes dienlich. Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen, wenn sie hinreichend konkretisiert sind.

Ansprechpartner

Landesgeschäftsstelle

Herr Falk Kluge

0351 8290-9501

falk.kluge@kvsachsen.de

Weiterführende Informationen

§ 81a SGB V