Verzeichnisdienst (VZD)

Der kommunikative Austausch zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Leistungserbringern kann bereits heute über die Anwendung "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) in der Telematikinfrastruktur genutzt werden. Weitere Anwendungen wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) werden dort in Kürze ebenfalls erreichbar sein.

Um zum Beispiel den Empfänger für einen elektronischen Arztbrief auswählen oder einen Eintrag in einer ePA vornehmen zu können, wird ein Adressbuch benötigt. Dieses Adressbuch ist der sogenannte Verzeichnisdienst, der von der gematik betrieben wird. Der Verzeichnisdienst ist ein zentraler Dienst der Telematikinfrastruktur. Er beinhaltet die Speicherung aller relevanten Daten von Leistungserbringern und Institutionen mit allen definierten Attributen, die in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen, sowie die Fachdaten durch fachanwendungsspezifische Dienste.

Damit der Verzeichnisdienst immer die aktuellen Praxisstammdaten enthält, ist die KV Sachsen nach Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ab 1. Dezember 2020 verpflichtet, die Praxisstammdaten einzupflegen und Änderungen zu übertragen. Da nur geprüfte Daten in den Verzeichnisdienst übernommen werden dürfen, nimmt die KV als Herausgeber des Praxisausweises (SMC-B) dies wahr.

Welche Daten werden an den Verzeichnisdienst übermittelt?
  • Betriebsstättenname

  • Adresse der Betriebsstätte

  • KV-Bereich der Betriebsstätte

  • Betriebsstättennummer

  • Fachgebietscodierungen

  • Verschlüsselungszertifikate des/der Praxisausweise

Ist etwas von Seiten der Praxis zu tun?

Praxen müssen nichts weiter tun, um in den Verzeichnisdienst aufgenommen zu werden. Ab dem 1. Dezember 2020 erfolgt der Eintrag der Stammdaten mit Freischaltung des Praxisausweises beim Anbieter. Praxisstammdaten von Praxen, die vor dem 1. Dezember 2020 einen Praxisausweis erhalten haben, werden automatisch in den Verzeichnisdienst übernommen.

Die technische Übermittlung des von der KV Sachsen geprüften Ersteintrags und die Pflege der Verschlüsselungszertifikate wird im Auftrag der KV Sachsen durch den von der Praxis beauftragten Anbieter des Praxisausweises übernommen. Dieser informiert i.d.R. den Praxisausweisantragsteller über den erfolgten Eintrag in den Verzeichnisdienst.

Für das Einpflegen und Prüfen der Stammdaten des  elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) im Verzeichnisdienst ist die Sächsische Landesärztekammer zuständig.

Ihr Ansprechpartner