Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen sQS-Verfahrens "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie" verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten in einem vorgegebenen Erfassungsbogen zu dokumentieren.

Die fallbezogene Dokumentation unterliegt ab 2023 folgenden Datenlieferfristen:

  • Quartalsweise Lieferung zum 15. Mai, 15. August, 15. November und zum 28. Februar.

  • Die Daten des gesamten Erfassungsjahres 2022 müssen ebenfalls bis zum 28. Februar bei der Datenannahmestelle KV vorliegen.

  • Bitte nutzen Sie die Zwischenberichte welche wir Ihnen im Mitgliederportal bereitstellen, um frühzeitig auf etwaige rechnerische Auffälligkeiten reagieren zu können:
    > Für das erste Quartal liegt der Zwischenbericht am 15. Juli vor,
    > für das erste und zweite Quartal liegt der Zwischenbericht am 30. September vor und
    > für das erste bis dritte Quartal liegt der letzte Zwischenbericht am 31. Dezember des jeweiligen Erfassungsjahres vor.

  • Frist für den jährlichen Jahresrückmeldebericht:
    > 31. Mai

 

Seit dem 01.07.2022 ist die Patientenbefragung im Verfahren gestartet und der Versand der verschlüsselten Adressdaten von allen Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die im Vormonat entlassen wurden und bei denen eine Koronarangiographie oder eine perkutane Koronarintervention durchgeführt wurde, bis spätestens 07. des Folgemonats an die Datenannahmestelle der KVS zu übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgt hierbei analog zur Datenübermittlung QS PCI.

Vertragsärztinnen und -ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens - hier PCI - zu informieren. Dafür kann die entsprechende, durch den G-BA erstellte Patienteninformation genutzt werden.

Digitale Fortbildung zur KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ der KBV und des Kompetenzzentrums für Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC) mit dem Deutschen Ärzteblatt:

https://www.aerzteblatt.de/cme