Zum Ende eines jeden Quartals ist die Abrechnung bei der KV Sachsen online einzureichen. Das Mitgliederportal wird hierfür zu festgelegten Zeiträumen geöffnet.

Sollte es Ihnen in begründeten Fällen nicht möglich sein, zu den nachfolgend aufgeführten Terminen Ihre Abrechnung einzureichen, bitten wir Sie, mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Informieren Sie uns bitte auch, wenn Sie in einem Quartal keine Leistungen erbringen und deshalb keine Unterlagen zur Abrechnung einreichen.

Für verspätet eingereichte Abrechnungen gelten die Regelungen des § 2 der Abrechnungsordnung. Bitte beachten Sie, dass neben dem laufenden Quartal maximal einzelne Fälle aus dem Vorquartal eingereicht werden können.

Abrechnungsquartal I30.03. - 15.04.
Abrechnungsquartal II30.06. - 15.07.
Abrechnungsquartal III30.09. - 15.10.
Abrechnungsquartal IV30.12. - 15.01.

Bitte beachten Sie die Quartalsabrechnung erst einzureichen, wenn alle Leistungen des Quartals Ihrer Praxis vollständig erfasst wurden. Dies gilt insbesondere auch für die Leistungen im Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst.

Die Abrechnungsabgabe ist bis zum 15.04.2024 möglich.

Die Einreichung der Online-Abrechnung ist regelmäßig zu den unter Abgabetermine genannten Abrechnungszeiträumen über das Mitgliederportal möglich.

Sollten Sie die Abrechnung z. B. aufgrund von Urlaub nicht im genannten Zeitraum online einreichen können, haben Sie bis 15 Tage vor den genannten Abrechnungszeiträumen die Möglichkeit, Ihre Abrechnung vorzeitig einzureichen. Dies ist nur dann möglich, wenn alle im Quartal erbrachten Leistungen abschließend und vollständig in der Abrechnung enthalten sind.

Die Nutzung der Vorabprüfung ist ca. eine Woche vor Quartalsbeginn (nach Bekanntgabe auf der Internetpräsenz) möglich.

Achtung:

Die vorzeitige Abrechnungsabgabe ist aus technischen Gründen für Neuärzte und -psychotherapeuten, für die erstmalige Abrechnungsabgabe, und Praxen, deren Betriebsstättennummer sich geändert hat, nicht möglich.

Parallel zur Übermittlung der Online-Abrechnung sind die Erklärung zur Abrechnung als Pflichtdokument und weitere Abrechnungsunterlagen bei der KV Sachsen einzureichen. Entsprechende Informationen finden Sie unter Erklärung zur Abrechnung bzw. Weitere Abrechnungsunterlagen.

Weiterhin sind, sofern zutreffend, die folgenden Dokumentationen online bis zum angegebenen Termin zu übermitteln:

Hier finden Sie die Zugangsanträge zum Mitgliederportal der KV Sachsen.

Die Quartalsabrechnung auf Datenträger (CD/DVD, kein USB-Stick)und notwendige Abrechnungsunterlagen sind grundsätzlich auf postalischem Weg bis zum 15. Kalendertag des dem Leistungsquartal folgenden Monats bei der KV Sachsen einzureichen. Bitte nutzen Sie für den Datenträgerversand geeignete Briefumschläge.

Bei Verhinderung haben Sie die Möglichkeit, auch in den letzten Tagen vor Quartalswechsel Ihre Unterlagen bei uns einzureichen, allerdings sind in diesem Fall noch spezielle Abrechnungsbedingungen zu beachten, wie z. B. die Vermeidung von Fallsplittungen.

Auch hier sind die Erklärung zur Abrechnung als Pflichtdokument und weitere Abrechnungsunterlagen bei der KV Sachsen einzureichen. Entsprechende Informationen finden Sie unter Erklärung zur Abrechnung bzw. Weitere Abrechnungsunterlagen.

Ihre Ansprechpartner

Fachbereich Leistungsabrechnung