Als Sprechstundenbedarf gelten Mittel und Artikel, die zur unmittelbaren Behandlung im Akut- oder Notfall während der Sprechstunde, im Hausbesuch oder im Bereitschaftsdienst benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Arzneimittel, Verbandstoffe, Mittel zur Diagnostik sowie Kontrastmittel. Die Grundlage bildet die sächsische Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Sprechstundenbedarf dient der ambulanten Behandlung bei mehr als einem Patienten und ist in der Regel kalendervierteljährlich zu beziehen.

Die Bezugsmenge muss zum Bedarf der verbrauchten Mittel und den durchgeführten Behandlungen in angemessenem Verhältnis stehen. Dabei sind wirtschaftliche Bezugsquellen und Packungsgrößen zu berücksichtigen. Arzneimittel und Artikel, die von der Vertriebsbindung über die Apotheken ausgenommen sind, sollen direkt vom Hersteller oder Großhandel bezogen werden. Dazu gehören Kontrastmittel, medizinische Gase, nicht-apothekenpflichtige Verbandstoffe, Nahtmaterial und Hilfsmittel.

Sprechstundenbedarf wird mit dem Verordnungsvordruck Muster 16 (Rezept) zu Lasten der AOK PLUS. bezogen. Das Verordnungsblatt wird im Markierungsfeld/Status mit der Ziffer „9“ gekennzeichnet.

Hinweise:

Die zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderliche Beschaffung der Grundausstattung Ihrer Praxis darf erst nach Ablauf von drei Monaten als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Wenn Sie ausschließlich kassenärztlichen Bereitschaftsdienst leisten, gilt diese 3-Monats-Sperre nicht.

Kosten für Arzneimittel werden nur bis zur Höhe des Festbetrages übernommen. Anfallende Mehrkosten sind durch die Arztpraxis zu zahlen.

Beim Bezug von Betäubungsmitteln gelten die Regelungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung.

 

 

Mittel und Artikel, deren Kosten bereits mit der vertragsärztlichen Vergütung der Leistung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab beglichen werden, dürfen nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Weiterhin sind Mittel, die unter die allgemeinen Praxiskosten fallen, kein Sprechstundenbedarf.

Eine beispielhafte Nennung von Produkten, die nicht zum Sprechstundenbedarf gehören finden Sie in der Tabelle.

ProduktgruppeBeispiele
ArzneimittelAntidiarrhoika, Gichtmittel, Immunglobuline, langwirksame Insuline, Insulinanaloga, Mittel gegen Erkältungskrankheiten
EinmalartikelKanülen (Sprüh-, Spül-, Knopf-), Einmaltrachealtuben, Einmalkatheter, Einmalhandschuhe, Einmalrasierer, Einmalskalpelle, Einmalküretten, Krankenunterlagen, Lochtücher, Nierenschalen, Spikes
Artikel zur Blutentnahme oder InjektionBlutentnahmeröhrchen, Einmalinjektionsspritzen, Einmalinjektionskanülen, Abwurf- und Entsorgungsbehälter, Venenstauungsband
ärztliche Instrumente und GeräteBlutzuckermessgeräte, Blutgerinnungsmessgeräte, Pulsoximeter, Medikamentenvernebler, Pinzetten, Scheren, Zangen
Zubehör und VerbrauchsmaterialienTeststreifen (z. B. Blutzucker-, Blutgerinnungs-,Urinteststreifen mit unzulässigen Testzonen) Schnelltests (Schwangerschaft, Influenza, Blutgruppe), EKG-Zubehör, Inhalationsmasken, Kontrolllösungen, Ultraschallkontaktgel
Reagenzien, Materialien für LaboruntersuchungenEssigsäure, Salzsäure, Pufferlösungen, Probenbehältnisse
VerbandmaterialDusch-, Narben-, Blasenpflaster, Hydrogele, Meeresschlickverbände, honighaltige Verbände, Kinesiologie-Tapes

 

Die Firma Bayer Vital GmbH informiert über die eingeschränkte Lieferfähigkeit von Aspirin i.v. 500 mg Pulver & Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung und der damit geltenden Regelung.

Das Arzneimittel soll bis auf Weiteres nur noch für Patienten in Notfallsituatuionen bei akutem Koronarsyndrom (ASC) angewendet werden und daher nur per Direktbestellung bei der Firma (von Apotheken/Klinikapotheken und zentralen Beschaffungsstellen) für die Bestückung von Rettungswagen bezogen werden.

Diese Festlegung resuliert aus einer Absprache der Firma Bayer Vital GmbH mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Den vollständigen Wortlaut sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsschreiben der Firma Bayer Vital GmbH.

Informationsschreiben von Bayer Vital GmbH vom 30. August 2023
 

Neues Fertigarzneimittel verfügbar:

Die Rezeptur „Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen“ der Firma Dychkerhoff Pharma erhält vorübergehenden Status als Fertigarzneimittel.

Mit der Feststellung des Bundesministeriums für Gesundheit (BAnz AT 23.02.2024) wurde es den zuständigen Behörden der Länder ermöglicht, im Ausnahmefall ein Präparat ohne Zulassung als Fertigarzneimittel in den Verkehr zu bringen. Diese Gestattung gilt seit dem 08.03.2024 für die Rezeptur „Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen“ der Firma Dychkerhoff Pharma GmbH & Co. KG und ist seit dem 01.04.2024 bundesweit als Fertigarzneimittel verfügbar:

  • Einzelpackung 20 ml (PZN 19275337) mit Vertrieb über Apotheken/Großhandel,

  • Klinikpackung 10x20 ml (PZN 19275343) nur über den Direktvertrieb.

Entsprechend der Fachinformation ist das Fertigarzneimittel für folgende Anwendungsgebiete zugelassen:

  • zur Therapie der Schilddrüsenüberfunktion,

  • zur Blockade der Schilddrüse bei einer Untersuchung bzw. Behandlung anderer Organe mit einem Radiopharmakon, welches radioaktives Iod enthält (z.B. Szintigraphie oder Radionuklidtherapie),

  • bei latenter oder manifester Hyperthyreose bzw. bekannten hyperfunktionellen Schilddrüsenknoten und gleichzeitiger Notwendigkeit der kurzzeitigen Anwendung von iodhaltigen Röntgenkontrastmitteln,

  • zum Nachweis eines angeborenen Defektes der Iodorganifikation (Perchlorat-Discharge-Test),

  • zur Schilddrüsenblockade bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Iod, falls Kaliumiodid kontraindiziert ist, gemäß den Anweisungen der zuständigen Behörden.

Aktuell ist damit die Verordnung als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS sowie patientenkonkret zu Lasten der betreffenden Krankenkasse im Rahmen der o. g. Zulassung als direkte Alternative zu Irenat® Tropfen möglich.

Um die Versorgung der Patienten mit Natriumperchlorat-haltigen Tropfen dauerhaft sicherzustellen, beabsichtigt die Firma Dyckerhoff Pharma GmbH & Co. KG zeitnah ein vollumfängliches Zulassungsverfahren zu durchlaufen, um das Fertigarzneimittel langfristig am Markt zu etablieren.

Archiv-Meldung: Lieferengpass Irenat® Tropfen (30.01.2024 bis 31.03.2024)

Für den Zeitraum des beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpasses von Metamizol i.v. stimmt die AOK PLUS dem Bezug von Einzelimporten im Sprechstundenbedarf zu.

Als Alternative empfiehlt das BfArM den Import von Metamizol Kalceks 500 mg/ml Injektionslösung.

Der Bezug als Einzelimport im Sprechstundenbedarf ist längstens bis zur vollen Verfügbarkeit der deutschen Fertigarzneimittelware zulässig. Grundlage ist die Lieferengpassmeldung des BfArM.

Das BfArM stellt unter dem folgenden Link Informationen zu Lieferengpässen von Humanarzneimitteln zur Verfügung:

https://anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml

Für den Zeitraum des beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpasses cyclopentolathaltiger Augentropfen darf für den Sprechstundenbedarf der Einzelimport erfolgen.

Aufgrund des bekannten Lieferengpasses cyclopentolathaltiger Augentropfen stimmt die AOK PLUS dem Einzelimport für den Sprechstundenbedarf unter folgenden Bedingungen zu, sofern keine Therapiealternative zur Verfügung steht:

  • Der Bezug als Einzelimport ist längstens bis zur vollen Verfügbarkeit der deutschen Fertigarzneimittelware zulässig. Grundlage ist die Lieferengpassmeldung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

  • Informationen zu Lieferengpässen von Humanarzneimitteln stellt das BfArM unter dem Link anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml zur Verfügung.

  • Der Bezug des Einzelimports ist nur für Fachärzte der Augenheilkunde zulässig.

  • Der Bezug des Einzelimports ist nur für das zugelassene diagnostische Anwendungsgebiet zulässig.

Weiterhin weist die AOK PLUS darauf hin, dass sich die Bezugsmenge am Fallaufkommen pro Quartal zu orientieren hat.  Es erfolgt keine Bevorratung.

Weiterführende Informationen:

https://anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml

Für Kontrastmittel im Sprechstundenbedarf gelten besondere Vereinbarungen.

https://www.aok.de/gp/wirtschaftliche-verordnung/verordnung-von-kontrastmitteln#Anker15373

 

Sprechstundenbedarfsverordnungen können auf Antrag der AOK PLUS auf Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen geprüft werden.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, gegen Sie – aber auch die AOK PLUS - in Widerspruch gehen können. Der Sachverhalt wird anschließend vor dem Beschwerdeausschuss unter Berücksichtigung der Begründung des Widerspruchs erneut entschieden. Nach dieser Entscheidung besteht für beide Seiten die Möglichkeit des Klageweges vor dem Sozialgericht. Dies hat keine aufschiebende Wirkung, etwaige Ansprüche werden sofort vollzogen.

Beachten Sie daher bitte die Regelungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Nicht genannte Mittel und Artikel sind nicht zulässig und damit regressgefährdet.