Über uns
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) versteht sich als Dienstleister für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten und Patienten in Sachsen.
Bundesweit gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen. Dachorganisation ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Sitz in Berlin. Die KVS stellt die ambulante ärztliche Versorgung in Sachsen mit über 4 Millionen Einwohnern sicher.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist die Vertretung ihrer Mitglieder, aller zugelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, der ermächtigten Krankenhausärzte und der angestellten Ärzte in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Sachsen.
- Sie vertritt die Rechte und Interessen der zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen und der Politik.
- Sie nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, sie wirkt gegenüber ihren Mitgliedern sozusagen als Behörde.
Die KVS unterliegt hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales. Sie trifft jedoch ansonsten ihre Entscheidungen frei und unabhängig durch die von ihren Mitgliedern gewählten Organe.
Aufgaben
Die den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 SGB vorliegenden Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
- Sicherstellungsauftrag: Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in dem in § 73 Absatz 2 SGB V bezeichneten Umfang
- Interessenvertretung: Wahrung der Rechte der Vertragsärzte
- Gewährleistungspflicht: Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertragsärztlichen Tätigkeit
- Vertragshoheit: Zuständigkeit zum Abschluß von Verträgen mit den Verbänden der Krankenkassen
- Ausschussbesetzung: Recht zur Besetzung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen
