Kartentypen / Elektronische Signaturen

Für die Authentisierung der Betriebsstätte gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) ist ein Praxisausweis (SMC-B Karte) notwendig. Der Praxisausweis kann ausschließlich über die Online-Portale zugelassener Kartenhersteller (TSP = Trust Service Provider) beantragt werden.

Aktuell zugelassene Kartenhersteller des elektronischen Praxisausweises, der sogenannten SMC-B (Security Module Card Typ B):

Bundesdruckerei

Medisign

T-Systems

Weitere Kartenhersteller werden sobald diese zertifiziert sind, auch an dieser Stelle veröffentlicht.

Den Praxisausweis (SMC-B Karte) können Sie nur über die Online-Portale zugelassener Kartenhersteller beantragen. Eine Bestellung direkt bei der KV Sachsen ist nicht möglich.

Um einen Praxisausweis zu erhalten, füllen Sie einen Online-Antrag beim ausgewählten Kartenhersteller aus.

Gemäß der Vorgabe der gematik und Kartenherausgeber-Organisationen sind Kartenanbieter verpflichtet, bei allen Antragstellenden eine Identitätsprüfung durchzuführen. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten. Hierfür muss seit April 2023 das sogenannte POSTIDENT-Verfahren in einer Postfiliale durchgeführt werden.

Damit nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, holt der Kartenhersteller anschließend bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsteller tatsächlich Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut oder ärztlicher Leiter eines MVZ ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat.

Nach erfolgreicher Bestätigung erhalten die Antragsteller nach maximal 10 Werktagen den Praxisausweis per Einschreiben. Sofern es dem Antragsteller selbst nicht möglich ist, den Praxisausweises entgegenzunehmen, kann er schriftlich eine andere Person, wie z.B. einen Mitarbeiter seiner Praxis, zur Entgegennahme ermächtigen. Die dazugehörigen PIN/PUK werden zeitversetzt per separater Briefpost zugesandt. Nach Erhalt müssen Antragsteller jeden Praxisausweis im Webportal ihres Kartenherstellers innerhalb von vier Wochen freischalten. Ansonsten werden nicht freigeschaltete Karten ungültig und müssten neu beantragt werden. Die erstmalige Aktivierung der SMC-B Karte mit der PIN erfolgt während der Installation mit Hilfe des Systembetreuers.

Hinweise

  • Lassen Sie sich wegen der Anzahl der zu bestellenden Praxisausweise am besten von Ihrem Systembetreuer beraten, da die erforderliche Menge von der jeweiligen Praxiskonstellation und technischen Infrastruktur abhängt. Laut TI-Finanzierungsvereinbarung wird lediglich ein Praxisausweis pro Betriebsstätte finanziert. Besteht Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal, wird hierfür ein weiterer Praxisausweis benötigt und finanziert.

  • Entsprechend der jeweiligen Praxiskonstellation ist für jeden Leistungsort an dem eine vollständige TI Hardwareausstattung (Konnektor, stationäres Kartenlesegerät, etc.)  benötigt wird, ein separater Praxisausweisantrag zu stellen. Werden je Leistungsort mehrere Praxisausweise benötigt, z.B. für mobile Kartenlesegeräte, so genügt es im jeweiligen Antrag die gewünschte Anzahl anzugeben.

  • Bewahren Sie bitte den PIN/PUK-Brief an einem sicheren Ort auf, da sie sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb der TI erforderlich sind.

Benötigen Weiterbildungsassistenten (WBA) bzw. Entlastungs-/Sicherstellungsassistenten einen eigenen eHBA/ePtA?

Genehmigte Assistenten i.S.d. § 32 Ärzte-ZV können als Ärzte/Psychotherapeuten einen elektronischen Heilberufsausweis/elektronischen Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) bei der zuständigen Ärztekammer/Psychotherapeutenkammer beantragen.

Assistenten sind zur Verwendung eines eigenen eHBA/ePtA verpflichtet, wenn sie Anwendungen, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das elektronische Rezept (eRezept) oder elektronische Patientenakten (ePA), nutzen möchten.

Da der eHBA/ePtA ein personenbezogenes Dokument ist, welches u.a. der Identifikation dient, ist eine Nutzung des eHBA/ePtA der weiterbildenden oder anderer Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten der Praxis durch Assistenten ausgeschlossen.

Hinweis

Die Kosten für den eHBA/ePtA sind durch die Assistenten vollständig zu tragen. Eine anteilige Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wie bei Vertragsärzten im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung zur Telematik-Infrastruktur ist derzeit von den Vertragspartnern nicht vorgesehen.

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung wird die Qualifizierte elektronische Signatur (QES) die eigenhändige Unterschrift z.B. auf eArztbriefen, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, eRezepten, Überweisungsscheinen ersetzen.

Um die QES nutzen zu können sind folgende Voraussetzungen in der Praxis zu schaffen:

  • TI-Konnektor muss auf den Softwarstand zum sogenannten eHealth-Konnektor (PTV 3) aktualisiert werden

  • ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab Generation 2 je behandelndem Arzt- bzw. Psychotherapeut

  • PIN für den eHBA (6-stellig)

Im Praxisalltag gibt es verschiedene Arten einer QES:

  • QES
    (vergleichbar mit dem sofortigen Unterschreiben eines Briefs nach dessen Fertigstellung)

    • Dokument (z.B. eArztbrief, eAU, eRezept) wird erstellt

    • Dokument wird zur Signatur angezeigt

    • QES wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN am Kartenlesegerät eingegeben werden

    • signiertes Dokument kann sofort mittels Kommunikation im Medizinwesen (KIM)-Dienst übertragen werden

  • QES mittels Stapelsignatur
    (vergleichbar mit dem Unterschreiben aller fertiggestellten Briefe z.B. am Ende des Tages)

    • Dokumente werden erstellt

    • max. 256 Dokumente werden zur Signatur angezeigt

    • QES für diese 256 Dokumente wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN einmal am Kartenlesegerät eingegeben werden

    • signierte Dokumente können danach mittels KIM-Dienst übertragen werden

  • QES mittels Komfortsignatur

    • QES für max. 256 Dokumente wird mittels eHBA vorbereitet, dazu muss die PIN einmal am Kartenlesegerät eingegeben werden

    • Dokument wird erstellt

    • Dokument wird automatisch signiert (max. 256)

    • signiertes Dokument kann sofort mittels KIM-Dienst übertragen werden

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