Seit dem 1. April 2014 gibt es die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in ihrer jetzigen Form: Vertragsärzte und Krankenhausärzte übernehmen erstmals gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V ist ein eigenständiger Versorgungsbereich, in welchem zugelassene Krankenhäuser und an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer gleichermaßen die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen steuern können. Die ASV umfasst ferner die Erbringung hochspezialisierter Leistungen.

Wie kann ich an der ASV teilnehmen?

Um an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, müssen durch die Anzeigensteller bestimmte personenbezogene, personelle und apparative Anforderungen erfüllt werden. Diese Anforderungen sind in den Anlagen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur ASV definiert.

Die Voraussetzungsprüfung der Anzeigen obliegt dem ebenfalls im Jahr 2014 neu geschaffenen erweiterten Landesausschuss – ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Dieser setzt sich aus Vertretern der niedergelassenen Ärzte, der Krankenkassen sowie der Krankenhausgesellschaft zusammen.

Die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses ist bei der KV Sachsen angesiedelt und nimmt Anzeigen zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung entgegen.

Hinweis
Für ausführliche Informationen zum Thema ASV besuchen Sie gern die Homepage des erweiterten Landesausschusses Sachsen.

Kontaktdaten

Ressort Vertragsärztliche Versorgung