Seit  dem 1. Oktober 2020 besteht die Dokumentationspflicht für die organisierten Früherkennungsprogramme Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs. Die Dokumentation soll dazu dienen, die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

Dokumentationsablauf

Der Arzt ist verpflichtet, die durchgeführten Untersuchungen der organisierten Früherkennungsprogramme Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs elektronisch über das Praxisverwaltungssystem zu dokumentieren und die Daten quartalsweise an die Datenannahmestelle der KV Sachsen zu übermitteln. Die Verschlüsselung der dabei erzeugten Daten wird automatisch beim Export der Dateien durch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) übernommen. Die Daten müssen zu den festgelegten Fristen quartalsweise über das Mitgliederportal der KV Sachsen abgegeben werden.

Abgabe:

Im Mitgliederportal mit Nutzernamen und Kennwort anmelden - Rubrik: "Abrechnungsabgabe" > Seitenleiste "Dokumentation abgeben" > Dokumentationsart "oKFE - Darmkrebs" oder "oKFE- Zervixkarzinom" auswählen.

Bitte beachten Sie nach jeder Datenlieferung das Datenflussprotokoll zur Abgabe. Dieses erhalten Sie ca. 24 Stunden nach der Einreichung über das Mitgliederportal unter "Dokumente" > "QS" > "Datenannahme oKFE und sQS" > "Protokoll" in einer ZIP-Datei. Status "OK" bescheinigt die erfolgreiche Abgabe. Status „ERROR“ bedeutet die Datei ist fehlerhaft und konnte nicht verarbeitet werden. Eine erneute Übermittlung ist notwendig.

Datenlieferfristen sind:

  • 1. Quartal 15. Mai,

  • 2. Quartal 15. August,

  • 3. Quartal 15. November und

  • 4. Quartal 28. Februar.

Eine Korrektur der gesendeten Daten ist bis zum 15.03. des Folgejahres möglich.

Durch die jeweilige Datenannahmestelle der Kassenärztlichen Vereinigung werden die verschlüsselten Dokumentationsdaten über die Vertrauensstelle an die Bundesauswertungsstelle (BAS) weitergeleitet. Die Bundesauswertungsstelle übermittelt die Auswertung an den G-BA, welcher die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme alle zwei Jahre veröffentlicht.

Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen

In dem Programm Früherkennung von Zervixkarzinomen werden Frauen systematisch zu strukturierten Früherkennungsuntersuchungen eingeladen. Sie erhalten ab dem Alter von 20 Jahren alle fünf Jahre eine Einladung zu einer zytologischen Früherkennungsuntersuchung und haben ab dem Alter von 35 Jahren zusätzlich Anspruch auf einen HPV-Test. Die Abklärung von auffälligen Befunden erfolgt über vorgegebene Algorithmen, die abhängig vom Alter und Schweregrad der Befunde das weitere Vorgehen definieren.

Primärscreening
EBM-Ziffer        InhaltVoraussetzungen
01761Krebsfrüherkennung bei der Frau gem. Teil III. C. § 6 oKFE-RL 
01762Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE-RLGenehmigung der KV Sachsen entsprechend der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie notwendig.
01763HPV-Test gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE-RLGenehmigung der KV Sachsen nach der QS-Vereinbarung Spezial-Labor notwendig.
Abklärungsdiagnostik
01764Abklärungsdiagnostik gemäß Teil III. C. § 7 oKFE-RL 
01765Abklärungskolposkopie gemäß Teil III. C. §§ 7 und 8 oKFE-RLGenehmigung der KV Sachsen entsprechend der QS-Vereinbarung Abklärungskolposkopie notwendig.
01766Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der oKFE-RLGenehmigung der KV Sachsen entsprechend der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie notwendig.
01767HPV-Test gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RLGenehmigung der KV Sachsen nach der QS-Vereinbarung Spezial-Labor notwendig.

Weitere Hinweise:

  • Die vollständige elektronische Dokumentation ist Voraussetzung, um die Leistungen des Früherkennungsprogramms abrechnen zu können.

  • Die Jahresstatistik im Rahmen der Qualitätssicherung Zervix-Zytologie ist weiterhin zu erstellen.

  • Die GOP 01760 (Krebsfrüherkennung bei der Frau gem. Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 KFE-RL) setzt keine elektronische Dokumentation voraus.

Programm zur Früherkennung von Darmkrebs

Das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs ist weiterentwickelt worden und am 19.04.2019 als bundesweit organisiertes Darmkrebsscreening gestartet.

EBM-Ziffer        InhaltVoraussetzungen
DKK
01741FrüherkennungskoloskopieGenehmigung der KV Sachsen nach der QS-Vereinbarung Koloskopie notwendig.
NEU ab dem Erfassungsjahr 2024

13421 mit den
Zusatzkennzeichen
A, J, K oder M
Abklärungskoloskopie

Genehmigung der KV Sachsen nach der QS-Vereinbarung Koloskopie notwendig.

Nur nach positivem iFobt-Test (Okkultbluttest)

DKI
01738iFobtGenehmigung der KV Sachsen nach der QS-Vereinbarung Spezial-Labor notwendig.

Weitere Hinweise:

  • Die vollständige elektronische Dokumentation ist Voraussetzung, um die Leistungen des Früherkennungsprogramms abrechnen zu können.