Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

Eine Übersicht zu den Leistungen der Videosprechstunde sowie eine Leistungsübersicht finden Sie auf der Internetseite der KBV unter
https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php

Hier finden Sie Informationen zu den temporären Ausnahmeregelungen bei der Durchführung und Abrechnung der Videosprechstunde.

Die Vergütung erfolgt, ebenfalls ab dem 1. Oktober 2019 über die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale. Die Pauschale wird in voller Höher gezahlt, wenn im selben Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt ist. Ansonsten wird die Pauschale entsprechend gekürzt (Abschlag).


Antragsberechtigt

  • Alle Fachärzte, außer Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologe


Voraussetzungen

  • Erfüllung der technischen Anforderungen an die apparative Ausstattung der Praxis gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä (Anlage 1)


Grundsätzliche Einschränkungen

Genehmigungspflichtige Leistung


Hinweise

Damit Praxen leichter einen zertifizierten Videodienstanbieter finden, bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Liste der zertifizierten Anbieter an sowie ein Formular zur Selbstauskunft für Anbieter von Videosprechstunden.

Diese Liste der bei der KBV gemeldeten zertifizierten Videodienstanbieter finden Sie unter:

https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php#content30242

Bei dem Antrag für die Leistung handelt es sich um einen Praxisantrag, d.h. der Antrag wird für die gesamte Praxis gestellt.


Antragsformulare

Antrag Videosprechstunde