"Sonstige Kostenträger" ist ein Sammelbegriff für Kostenträger, die weder als Primärkasse noch als Ersatzkasse einzustufen sind.
Die Bedingungen zur Leistungsabrechnung und Verordnung sind in bundesweiten oder regionalen Verträgen fixiert.
In Tabellenform stellen wir Ihnen Hinweise zu ausgewählten Verordnungen und Zuzahlungen für entsprechend versicherte Patienten zur Verfügung.
Informationen zu den Verträgen finden Sie auf der Internetseite der KBV oder auf unserer Internetseite unter Verträge A-Z.
Ihre Ansprechpartner
Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe
Fachbereich Veranlasste Leistungen
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