Zusätzlich zur Erklärung zur Abrechnung sind Behandlungsausweise sonstiger Kostenträger, Sachkostenbelege und weitere Abrechnungsunterlagen bei der KV Sachsen einzureichen.

Die notwendigen Unterlagen sind bis zum 15. Kalendertag des dem Leistungsquartal folgenden Monats bei der KV Sachsen einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen einschließlich die Behandlungsausweise mit Ihrer BSNR/LANR versehen sind, um jederzeit eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Quartalsabrechnung zu gewährleisten.

In der Übersicht Unterlagen zur Abrechnungsabgabe sind alle Dokumente aufgeführt, die zur Abrechnungsabgabe einzureichen sind.

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Fachbereich Leistungsabrechnung