Aktuelle Informationen

Die KV Sachsen informiert an dieser Stelle über Neuigkeiten und aktuelle Statusinformation zur Telematikinfrastruktur.

Zum 1. Januar 2024 wurde das eRezept eine Pflichtanwendung der Telematikinfrastruktur (TI). In Ergänzung hierzu wurde am 26. März 2024 eine Sanktionsregelung im „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ verkündet und im § 360 Abs. 17 SGB V verankert.

Das Gesetz verpflichtet Vertragsärzte dazu, bis zum 1. Mai 2024 den Nachweis über die Möglichkeit, eRezepte auszustellen, an ihre zuständige KV zu erbringen. Andernfalls muss die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bis zum Nachweis pauschal um 1 Prozent gekürzt werden. Angehörige von Facharztgruppen, die im Regelfall keine Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausstellen, erhalten keine Kürzung. Eine Übersicht dieser Facharztgruppen finden Sie auf der Startseite im Mitgliederportal der KV Sachsen.  Krankenhäuser und ermächtigte Einrichtungen sind von der Regelung bis zum 1. Januar 2025 generell ausgenommen.

Zudem hat der Gesetzgeber keine Ausnahmeregelungen für Praxen vorgesehen, welche bisher nicht an die TI angeschlossen sind, weshalb in diesen Fällen eine kumulative Sanktionierung umgesetzt werden muss.

Berechnungsbeispiel zur Honorarkürzung bei fehlendem TI-Anschluss:

Kürzung des Honorars 
‒ aufgrund des fehlenden TI-Anschlusses* 2,5 Prozent
‒ aufgrund keiner technischen Umsetzung des eRezeptes+ 1,0 Prozent
Gesamtkürzung der Vergütung3,5 Prozent

Die KV Sachsen sieht die neuen gesetzlichen Regelungen zur eRezepteinführung sowie jegliche Sanktionierung sehr kritisch. Grundsätzlich sollte eine Anwendung, wie das eRezept, durch den Mehrwert im Behandlungsprozess überzeugen und somit zu einer flächendeckenden Akzeptanz führen. Alle diesbezüglichen Einsprüche der KBV und der KVen wurden allerdings seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht aufgegriffen.

Um ungerechtfertigte Kürzungen zu vermeiden, bitten wir Sie, im Laufe des 2. Quartals Ihre Meldung, sofern nicht bereits erfolgt, im Mitgliederportal der KV Sachsen in der Rubrik „Weitere Dienste“ unter dem Punkt Betriebsbereitschaft eRezept vorzunehmen. Sollte das eRezept-Modul aufgrund fehlender Zertifizierung oder aus anderen Gründen durch Ihren PVS-Anbieter derzeit noch nicht zur Verfügung gestellt werden können, senden Sie uns bitte einen Nachweis Ihres IT-Dienstleisters an die untenstehende Mailadresse.

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen die KV Sachsen gern

Wichtig:

Das eRezept ist eine Pflichtanwendung der Telematikinfrastruktur, daher erfolgt seit Januar 2024 eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale um mindestens 50 Prozent, sofern die Installation des erforderlichen Fachmoduls im Praxisverwaltungssystem und im Konnektor nicht gegenüber der KV Sachsen nachgewiesen wurde.

Praxen sollten unbedingt regelmäßig die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen.

Besonders wichtig ist die Einspielung der aktuell verfügbaren Updates des Praxisverwaltungssystems und des TI-Konnektors für das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bis zum Jahresende, damit beide Anwendungen ab Januar 2024 weiterhin funktionieren.

Grund der Softwareaktualisierung für die eAU und das eRezept sind neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der eRezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt.

Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche eAU´s vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Das gleiche gilt für das eRezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann. Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung.

Bei Fragen zum Softwarestand in Ihrer Praxis wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Dienstleister bzw. direkt an den TI-Anbieter.

Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 gesetzlich verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen.

Die im Dezember 2023 gestarteten Webinare zum eRezept führen wir im Jahr 2024 weiter.

Angeboten wird ein digitales Informations- und Schulungsangebot gemeinsam mit Herstellern von Praxisverwaltungssystemen, um zu demonstrieren, wie das eRezept in Ihrem speziellen PVS-System ausgestellt werden kann.

Die Präsentationen und Links zu den Schulungsvideos der Systemhersteller werden im Anschluss zu jeder Veranstaltung auf unserer Internetseite in der Rubrik eRezept veröffentlicht.

Die nächste Veranstaltung wird mit dem PVS-System Medical Office der Firma Firma Indamed am Freitag den 2. Februar 2024 von 13:00-15:00 Uhr stattfinden.
Zur Teilnahme an der zuvor genannten Veranstaltung nutzen Sie bitte nachfolgenden Link / nachfolgende Zugangsdaten:

https://kvsachsen-de.zoom.us/j/81425109227?pwd=zDqVj8yu4X6UWZOBmZiu8NoWOWMqlQ.lF1EtNF3F_43ulmt

Webinar-ID: 814 2510 9227

Kenncode:   406206

Hinweis:

Eine Teilnahme ist nur nach Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse möglich. Über diese E-Mail-Adresse wird Ihnen die KV Sachsen im Nachgang zur Veranstaltung die Präsentationsunterlagen sowie mögliche Links des Herstellers zur Verfügung stellen.

Geplant sind weitere Termine mit Anbietern von PVS-Systemen.

Die ab dem 01.07.2023 geltende Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) liegt nun vor. Sie enthält keine Übergangsfrist zur Zahlung der bisherigen Pauschalen über den 30.06.2023 hinaus. Nur Ansprüche, die bis zum 30.06.2023 entstanden sind, werden nach der alten Finanzierungsvereinbarung bis zum 31.12.2023 gezahlt. Die Regelungen sowie die geltenden Pauschalen der neuen Finanzierungsvereinbarung, welche per Rechtsverordnung seitens des BMG festgelegt wurden, hat die KBV unter veröffentlicht:

KBV – BMG legt neue TI-Pauschalen für Praxen fest  https://www.kbv.de/html/1150_64198.php

Wir bitten daher alle Praxen, die die Telematikinfrastruktur sowie die TI-Fachanwendungen bis zum 30.06.2023 installiert haben, hierfür, falls noch nicht geschehen, auch die Anzeige/Betriebsbereitschaftserklärung der TI-Fachanwendungen im Mitgliederportal der KV Sachsen vorzunehmen:

TI-Anschluss > Mitgliederportal der KV Sachsen > Reiter „Weitere Dienste“ > Betriebsbereitschaftsmeldung je TI Anwendung

Bitte beachten Sie

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Betriebsbereitschaft für jede Fachanwendung bereits angezeigt haben, überprüfen Sie den Status der bisher abgegebenen Meldungen unter dem zuvor genannten Pfad im Mitgliederportal der KV Sachsen.


Konnektortausch

Die TI-Konnektoren wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten produziert und erreichen deshalb nach und nach das Ende ihrer Nutzungsdauer von fünf Jahren. Dabei ist zu beachten, dass die Laufzeit der Sicherheitszertifikate ab Herstellung und nicht ab Installationsdatum auf die Laufzeit von fünf Jahren begrenzt ist.

Praxisinformation Konnektortausch

Nach Ablauf der Zertifikate der einzelnen TI-Komponenten ist ein Verbindungsaufbau zur TI nicht mehr möglich.

Das heißt, das Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten (eGKs), der Versand von KIM-Nachrichten (z.B. eArztbriefe und die eAU), der Zugriff auf die Anwendungen (elektronischer Medikationsplan, Notfalldatenmanagement, elektronische Patientenakte) und die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) funktionieren dann nicht mehr. Ein Einlesen der eGKs ist nur solange möglich, bis auch das Zertifikat der Sicherheitsmodulkarte des stationären Kartenlesegerätes (gSMC-KT) abgelaufen ist.

Die Konnektoren, die die sichere Verbindung zur TI aufbauen, müssen rechtzeitig vor dem Ablauf der Sicherheitszertifikate ausgetauscht und durch neue Geräte ersetzt werden.

Hinweis

Für die künftige Möglichkeit der Laufzeitverlängerung via Software-Update wird derzeit von der gematik eine Spezifikation erarbeitet, die den Praxen voraussichtlich frühestens ab Herbst 2023 als Alternative zum Hardwaretausch zur Verfügung steht.

Übersicht der weiteren TI-Komponenten                                                            

SMC-B: Der Praxisausweis (auch SMC-B-Karte genannt) ist in Ihrem stationären Kartenterminal eingesteckt und versiegelt, dieser wird zur Authentifizierung Ihrer Praxis gegenüber der TI benötigt.

gSMC-KT: Die gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte ist eine kleine Karte, die seitlich in Ihr stationäres eHealth-Kartenterminal gesteckt wird. Diese beinhaltet elektronische Zertifikate, um die stationären Kartenlesegeräte gegenüber dem Konnektor zu authentisieren.