Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Verwaltungsvereinbarung zu OsteoporosePLUS Sachsen - AOK PLUS
Vereinbarung zur einfachen und verwaltungseffizienten Umsetzung des Vertrages zur qualitätsgesicherten besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit Osteoporose im Freistaat Sachsen (Osteoporose PLUS Sachsen) durch die KV Sachsen im Auftrag der AOK PLUS
Gültig ab
ab 01.01.2016
Vertragspartner
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
AOK PLUS
Hauptdokument
Anhänge
- 1. Nachtrag (01.01.2017) ( 126 KB )
- Anlage 2 - Vergütung ab 01.01.2016 ( 9 KB )
- Teilnahmeerklärung Osteologe (gem. OsteoporosePLUS Sachsen) ( 33 KB )