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zurück zur Übersicht Vertrag Vergütung von Sach- u. Dienstleistungen bei der ambulanten Durchführung von Apheresen (01.07.2004)
Diese Vereinbarung regelt die Vergütung und die Verfahrensweise zur Umsetzung der Anforderungen
nach Anlage A "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der
"Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bewertung ärztlicher
Untersuchungs- und ... mehrBehandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien)"
in der jeweils gültigen Fassung zur "Ambulanten Durchführung der Apheresen als
extrakorporales Hämotherapieverfahren" (Nummer 1).
Die ambulante ärztliche Behandlung nach § 1 obliegt den an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Ärzten, die die Qualifikationsvoraussetzungen entsprechend der
Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen und denen
eine entsprechende Genehmigung durch die KV Sachsen erteilt wurde. Diese haben
auch die Gewährleistung der zur Behandlung erforderlichen Sach- und Dienstleistungen
zu übernehmen.
Gültig ab
ab 01.07.2004
Vertragspartner
AOK - zugleich handelnd für Krankenkasse für den Gartenbau
VdAK (Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.)
IKK Sachsen
AOK - zugleich handelnd für See-Krankenkasse
Krankenkasse für den Gartenbau
See-Krankenkasse
AOK - zugleich handelnd für LKK MOD
AOK Sachsen
AOK PLUS
AEV (Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.)
Knappschaft
Verwaltungsstelle Chemnitz
BKK-Landesverband Ost
Landesrepräsentanz Sachsen
Sachkosten
Apherese
Hauptdokument
- Vergütung von Sach- u. Dienstleistungen bei der ambulanten Durchführung von Apheresen (01.07.2004) ( 55 KB )
- AphereseV_LDL_RA_PN_01 ( 51 KB )
- AphereseV_LDL_RA_PN_02 ( 51 KB )
- AphereseV_PN03idFvom081006_090128 ( 44 KB )