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Vertrag
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (Anlage 11 zu den Bundesmantelverträgen)


Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) (Anlage 11 zu den Bundesmantelverträgen) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ... mehrK. d. ö. R., Berlin - einerseits - und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV), K. d. ö. R., Berlin, - andererseits -

Die Vereinbarung tritt gem. § 9 Abs. 1 am 01.07.2009 in Kraft.

Diese Vereinbarung dient der Förderung einer qualifizierten interdisziplinären sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Im Vordergrund steht dabei der gezielte Ausbau solcher Behandlungsangebote, die für eine sinnvolle kontinuierliche Betreuung der betroffenen Patienten erforderlich sind.

... weniger

 

 

Gültig ab

ab 01.07.2009

 

Vertragspartner

GKV-Spitzenverband (GKV-SV)
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

 

Förderung der vertragsärztlichen Versorgung
Sicherstellung
Qualitätssicherung

 

Hauptdokument
Anhänge