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zurück zur Übersicht Vertrag Rahmenvertrag Digitalisierung (ab 01.01.2021) - KVS, AOK PLUS
Rahmenvertrag zur Umsetzung digital gestützter Versorgungsanwendungen als Modellvorhaben nach § 64 SGB V zwischen der KV Sachsen und der AOK PLUS ab 1.1.2021. Ziel des Vertrages ist die Förderung digitaler Versorgungsanwendungen zwischen den Leistungserbringern und im Verhältnis Krankenkasse - ... mehrLeistungserbringer - Arzt. Angegliedert ist derzeit das Versorgungsmodul "Qualitätsmanagement" (elektronische Prozessunterstützung mittels S3C, eArztbrief).
Gültig ab
ab 01.01.2021
Vertragspartner
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
AOK PLUS
Hauptdokument
Anhänge
- Anhang 1 zu Anlage 1 - Elektr. Prozessunterstützung (S3C) ( 149 KB )
- Anhang 2 zu Anlage 1 - eArztbrief ( 202 KB )
- Anlage 1 - Modul Qualitätsmanagement ( 143 KB )