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Vertrag
Rahmenvertrag Digitalisierung (ab 01.01.2021) - AOK PLUS


Rahmenvertrag zur Umsetzung digital gestützter Versorgungsanwendungen als Modellvorhaben nach § 64 SGB V zwischen der KV Sachsen und der AOK PLUS ab 1.1.2021. Ziel des Vertrages ist die Förderung digitaler Versorgungsanwendungen zwischen den Leistungserbringern und im Verhältnis Krankenkasse - ... mehrLeistungserbringer - Arzt. Angegliedert ist derzeit das Versorgungsmodul "Qualitätsmanagement" (elektronische Prozessunterstützung mittels S3C, eArztbrief).

... weniger

 

 

Gültig ab

ab 01.01.2021

 

Vertragspartner

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
AOK PLUS

 

Telemedizin
Digitalisierung
eArztbrief
S3C-Schnittstelle

 

Hauptdokument
Anhänge