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Vertrag
Pflegeheim PLUS_§ 73a SGB V_AOK PLUS_ab 1.10.2013 bis 30.06.2019


Ziel des Vertrages ist es, auf der Basis eines Versorgungsverbundes die Lebens- und Betreuungsqualität für Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erhöhen. Mit dem Vertrag werden die Voraussetzungen geschaffen, dass das Pflegepersonal des Heimes in Krisensituationen eine telefonische ... mehrRufbereitschaft des Versorgungsverbundes nutzen und damit Notdienste und Krankehäuser entlasten kann.

... weniger

 

 

Gültig ab

von 01.01.2013 bis 30.06.2019

 

Vertragspartner

AOK PLUS

 

Besondere ambulante ärztliche Versorgung

 

Hauptdokument
Anhänge