Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Pflegeheim PLUS_§ 73a SGB V_AOK PLUS_ab 1.10.2013 bis 30.06.2019
Ziel des Vertrages ist es, auf der Basis eines Versorgungsverbundes die Lebens- und Betreuungsqualität für Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erhöhen. Mit dem Vertrag werden die Voraussetzungen geschaffen, dass das Pflegepersonal des Heimes in Krisensituationen eine telefonische ... mehrRufbereitschaft des Versorgungsverbundes nutzen und damit Notdienste und Krankehäuser entlasten kann.
Gültig ab
von 01.01.2013 bis 30.06.2019
Vertragspartner
AOK PLUS
Besondere ambulante ärztliche Versorgung
Hauptdokument
Anhänge
- 1. Vertragsanpassung ( 12 KB )
- 2. Vertragsanpassung ( 18 KB )
- 3. Vertragsanpassung ( 64 KB )
- 4. Vertragsanpassung ( 32 KB )
- Anlage 1 TE Versicherte ab 1.5.2018 ( 45 KB )
- Anlage 2 TE Ärzte ab 1.4.2015 ( 36 KB )
- Anlage 3 Vergütung ( 15 KB )
- Anlage 5 Übersicht Pflegeheime ab 1.4.2015 ( 14 KB )
- Vereinbarung Praxisbesonderheiten 2017 ( 1,1 MB )