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Vertrag
Pflegeeinrichtungen Telekonsil und Delegation § 140a SGB V ab 1.1.23


Das Ziel der Vereinbarung besteht darin, den Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen insbesondere in der ländlichen Region eine kontinuierliche und koordinierte Versorgung zu ermöglichen. Im Interesse dieser vernetzten Kooperation werden die ärztlichen Ressourcen in den Pflegeeinrichtungen ... mehrmittels telemedizinischer Anwendungen und der Delegation ärztli-cher Leistungen optimal genutzt und ärztliche Kompetenz nach Bedarf einbezogen. Die enge Zusammenarbeit erhöht die Handlungssicherheit für das Pflegepersonal bei der Versorgung der Versicherten. Der Einsatz von Videokonsilen (per Videodienst) erlaubt gerade in der Langzeitbetreuung, im Entlassmanagement nach Klinikaufenthalt oder bei der Übernahme neuer Heimbewohner eine kurzfristige Abstimmung zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtung und ein sofortiges Reagieren.

... weniger

 

 

Gültig ab

von 01.01.2023 bis 31.12.2024

 

Vertragspartner

BKK Landesverband Mitte
AOK PLUS
SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse
KKH-Allianz (Ersatzkasse)
HEK - Hanseatische Krankenkasse
IKK classic
Techniker Krankenkasse (TK)
DAK-Gesundheit
Knappschaft (KBS)
Barmer Ersatzkasse (BARMER)

 

Modellvorhaben

 

Hauptdokument
Anhänge