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Vertrag
Lehrerverbeamtung_ärztliche Untersuchungen_§ 75 Abs. 6 SGB V_LASUB_ab 1.10.2018


Der Vertrag regelt die Mitwirkung von Ärzten bei der zeitnahen Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Lehrkräften bzw. Referendaren im Freistaat Sachsen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis.

 

Gültig ab

ab 01.10.2018

 

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