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zurück zur Übersicht Vertrag Katarakt-Nachsorge_§ 83 SGB V_AOK PLUS_BVA_ab 1.4.2011
Diese Vereinbarung ergänzt die Katarakt-Vereinbarung zur Vergütung der Sachkosten auf bilateraler Ebene.
Die Qualität der Versorgung der Versicherten der AOK PLUS nach ambualanten Katarakt-Operationen soll entscheidend verbessert werden. Vom Berufsverband der Augenärzte in Sachsen ... mehrwerden zur optimalen Nachsorge mindestens drei Nachkontrollen empfohlen. Der Vertrag regelt die Organisation und qualitätsgerechte Durchführung dieser Untersuchungen. Ein weiteres wesentliches Ziel ist die qualitätsgerechte und wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln. Darüber hinaus soll ein wirtschaftlciher Einsatz der bei ambulanten Katarakt-Operationen notwendigen Einmalartikel geregelt werden.
Gültig ab
ab 01.04.2011
Vertragspartner
AOK PLUS
Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung
Gesamtvertrag
Hauptdokument
Anhänge