Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Jugendarbeitsschutzuntersuchungen gem. §§ 32ff. JArbSchG - KVS, Freistaat Sachsen
Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Der Vertrag umfasst die Erst- und Nachuntersuchung, die Ergänzungsuntersuchung sowie die Untersuchung bei Eingreifen der Aufsichtsbehörde.
Gültig ab
ab 01.01.2015
Vertragspartner
Freistaat Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
Hauptdokument
Anhänge
- Anlage 1 - Formular zur Beantragung einer BSNR für nicht sächsische bzw. nicht zugelassene Einrichtungen ( 527 KB )
- Anlage 2 - Formular zur Beantragung einer BSNR für nicht sächsische bzw. nicht zugelassene Ärzte ( 528 KB )
- Anlage 3 - Erklärung zur Abrechnung für nicht sächsische bzw. nicht zugelassene Ärzte & Einrichtungen ( 109 KB )
- Anlage 4 - Technische Anlage ( 239 KB )