Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Jugendarbeitsschutzuntersuchungen_§ 75 Abs. 6 SGB V_LDS_ab 1.4.2022
Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Der Vertrag umfasst die Erst- und Nachuntersuchung, die Ergänzungsuntersuchung sowie die Untersuchung bei Eingreifen der Aufsichtsbehörde.
Gültig ab
ab 01.04.2022
Vertragspartner
Freistaat Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
Hauptdokument
Anhänge
- Anlage 1 - Formular zur Beantragung einer BSNR für nicht sächsische bzw. nicht zugelassene Einrichtungen ( 527 KB )
- Anlage 2 - Formular zur Beantragung einer BSNR für nicht sächsische bzw. nicht zugelassene Ärzte ( 528 KB )
- Anlage 3 - Erklärung zur Abrechnung für nicht sächsische bzw. nicht zugelassene Ärzte & Einrichtungen ( 109 KB )