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Vertrag
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen_§ 75 Abs. 6 SGB V_LDS_ab 1.4.2022


Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Der Vertrag umfasst die Erst- und Nachuntersuchung, die Ergänzungsuntersuchung sowie die Untersuchung bei Eingreifen der Aufsichtsbehörde.

 

Gültig ab

ab 01.04.2022

 

Vertragspartner

Freistaat Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)

 

Hauptdokument
Anhänge