Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Homöopathie-Vereinbarung gemäß § 73c SGB V - IKK classic, KBV, KVS
Der Vertrag regelt die Versorgung mit klassischer Homöopathie auf Grundlage des § 73 c SGB V. Die Homöpathie ist eine Behandlungsmethode der besonderen Therapierichtung, die Krankheiten mit potenzierten Arzneimitteln behandelt, die beim Gesunden dem KRankheitsbild möglichst ähnliche Symptome ... mehrhervorrufen.
Der Vertrag soll den Versicherten der IKK classic den Zugang zur klassischen Homöopathie erleichtern und eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung mit Leistungen der klassischen Homöopathie ermöglichen.
Gültig ab
ab 01.01.2011
Vertragspartner
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Kassenärztliche Vereinigungen der Länder (KVen)
IKK classic
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
Homöopathie
Hauptdokument
Anhänge
- 3. Nachtrag ab 01.01.2019 ( 1,4 MB )
- 4. Nachtrag ab 1.04.2020 ( 1,2 MB )
- Anlage 1 - Teilnahmeerklärung Arzt ( 176 KB )
- Anlage 2 - Teilnahmeerklärung Versicherte ( 137 KB )
- Teilnehmende Ärzte (01.04.2021) ( 17 KB )