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Vertrag
Homöopathie-Vereinbarung gemäß § 140a SGB V - IKK classic, KBV, KVS


Der Vertrag regelt die Versorgung mit klassischer Homöopathie auf Grundlage des § 73 c SGB V. Die Homöpathie ist eine Behandlungsmethode der besonderen Therapierichtung, die Krankheiten mit potenzierten Arzneimitteln behandelt, die beim Gesunden dem KRankheitsbild möglichst ähnliche Symptome ... mehrhervorrufen.
Der Vertrag soll den Versicherten der IKK classic den Zugang zur klassischen Homöopathie erleichtern und eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung mit Leistungen der klassischen Homöopathie ermöglichen.

... weniger

 

 

Gültig ab

ab 01.01.2011

 

Vertragspartner

IKK classic
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Kassenärztliche Vereinigungen der Länder (KVen)

 

Homöopathie

 

Hauptdokument
Anhänge