Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Dreiseitiger Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V (Durchführung einer vor- u. nachstationären Behandlung im KH)
Der Vertrag regelt die Durchführung einer zeitlich begrenzten vor- und nachstationären Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern - mit Ausnahme von Belegkrankenhäusern, Belegabteilungen und Praxiskliniken - im Sinne des § 115a SGB V.
Die Regelungen sollen dazu beitragen, ... mehrvollstationäre Krankenhausbehandlung in geeigneten Fällen zu vermeiden oder zu verkürzen.
Gültig ab
ab 01.07.1997
Vertragspartner
AEV (Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.)
VdAK (Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.)
AOK Sachsen
AOK - zugleich handelnd für Krankenkasse für den Gartenbau
BKK-Landesverband Ost
Landesrepräsentanz Sachsen
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Knappschaft
Verwaltungsstelle Chemnitz
Krankenkasse für den Gartenbau
IKK Sachsen
Hauptdokument