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Vertrag
Dreiseitiger Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V (Durchführung einer vor- u. nachstationären Behandlung im KH)


Der Vertrag regelt die Durchführung einer zeitlich begrenzten vor- und nachstationären Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern - mit Ausnahme von Belegkrankenhäusern, Belegabteilungen und Praxiskliniken - im Sinne des § 115a SGB V.

Die Regelungen sollen dazu beitragen, ... mehrvollstationäre Krankenhausbehandlung in geeigneten Fällen zu vermeiden oder zu verkürzen.

... weniger

 

 

Gültig ab

ab 01.07.1997

 

Vertragspartner

Krankenkasse für den Gartenbau
IKK Sachsen
AEV (Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.)
VdAK (Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.)
AOK Sachsen
AOK - zugleich handelnd für Krankenkasse für den Gartenbau

BKK-Landesverband Ost
Landesrepräsentanz Sachsen
Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Knappschaft
Verwaltungsstelle Chemnitz

 

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