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Vertrag
Diabetisches Fußsyndrom - Strukturvertrag nach § 140a SGB V mit der AOK PLUS (1. Januar 2023)


Strukturvertrag nach § 73a SGB V zur qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung von Versicherten, die am diabetischen Fußsyndrom erkrankt sind.

 

Gültig ab

ab 01.04.2022

 

Vertragspartner

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
AOK PLUS

 

Strukturvertrag

 

Hauptdokument
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