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Vertrag
Corona-Vereinbarung über die ambulante Therapie in stat. Pflegeeinrichtungen (vom 01.11.2021 bis 31.03.2022)


Vereinbarung über die ambulante Therapie von akut an COVID-19 erkrankten Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen für die Geltungsdauer der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen. Die Vereinbarung wird als Anlage 2 zur Umsetzung des § 105 Abs. 3 SGB V zwischen KVS und LVSK ... mehrgeschlossen.

... weniger

 

 

Gültig ab

von 01.11.2021 bis 31.03.2022

 

Vertragspartner

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
LVSK

 

Hauptdokument
Anhänge