Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Corona_Umsetzung Testverordnung BMG_SMS_ab 14.5.2020 bis 31.3.2021
Diese Vereinbarung wird zur Umsetzung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Juni 2020 in der jeweils geltenden Fassung (RVO) geschlossen.
Gültig ab
von 14.05.2020 bis 31.03.2021
Hauptdokument
Anhänge
- Anlage 1 zu § 6 Abs. 2 der Vereinbarung ( 124 KB )