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Vertrag
Corona_Umsetzung Testverordnung BMG_SMS_ab 14.5.2020 bis 31.3.2021


Diese Vereinbarung wird zur Umsetzung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Juni 2020 in der jeweils geltenden Fassung (RVO) geschlossen.

 

Gültig ab

von 14.05.2020 bis 31.03.2021

 

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