Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Corona_Testungen für ärztliches Personal in Haus-, Kinder- und HNO-Arztpraxen_SMS_ab 1.10.2020 bis 14.10.2020
Der Freistaat Sachsen übernimmt seit 1. Oktober die Laborkosten für Coronatestungen bei Kinder- und HNO- und hausärztlich tätigen Ärzten und deren Praxispersonal (bis zu 3 pro Arzt), welche selbst Coronatestungen bei Kindern durchführen (maximal 1 x alle14 Tage).
Die Corona-Testung ... mehrerfolgt in der eigenen Praxis und ist an die Bedingung der Testung von Kindern geknüpft.
Der berechtigte Arzt entnimmt bei sich selbst und bei bis zu drei Personen des eigenen, in seiner Praxis beschäftigten nichtärztlichen Personals einen Abstrich. Die Abrechnung der Leistungen über andere Praxen bzw. Testzentren ist nicht zulässig. Die Regelung ist befristet auf drei Monate und endet zum 31.12.2020. Für die Entnahme des Abstrichs wird keine Vergütung gewährt. Zur Untersuchung des Probenmaterials ist ein üblicher Laborüberweisungs-/anforderungsschein (Muster 10) auf den Kostenträger 98999 (KV Sachsen) auzustellen. Mittels dieses Zielauftrages kann der Auftrag nehmende Arzt die Leistungen gemäß EBM gegenüber der KV abrechnen.
Gültig ab
von 01.10.2020 bis 31.12.2020
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