Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Corona Schutzschirm EGV
Vereinbarung zur Umsetzung und Rechnungslegung von Ausgleichszahlungen gemäß § 87a Abs. 3b SGB V. Den vertragsärztlichen Leistungserbringern sollen dadurch Honorarminderungen für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (EGV) vergütet werden, ausgeglichen werden, ... mehrwenn diese durch pandemiebedingte Fallzahlrückgänge begründet sind.
Gültig ab
ab 01.01.2020
Vertragspartner
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
LVSK
Hauptdokument
- Corona Schutzschirm EGV ( 2,1 MB )