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Vertrag
Corona Schutzschirm EGV


Vereinbarung zur Umsetzung und Rechnungslegung von Ausgleichszahlungen gemäß § 87a Abs. 3b SGB V. Den vertragsärztlichen Leistungserbringern sollen dadurch Honorarminderungen für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (EGV) vergütet werden, ausgeglichen werden, ... mehrwenn diese durch pandemiebedingte Fallzahlrückgänge begründet sind.

... weniger

 

 

Gültig ab

ab 01.01.2020

 

Vertragspartner

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
LVSK

 

Hauptdokument