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zurück zur Übersicht Vertrag Corona_Schülertestung_§ 75 Abs. 6 SGB V_LaSuB_ab 1.2.2021 bis 30.4.2021
Dieser Vertrag wird aufgrund der besonderen Situation der Corona-Pandemie geschlossen. Er dient der Unterstützung von freiwilligen präventiven Testungen auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 (im Folgenden Corona-Virus genannt) von Schülern sowie Beschäftigten mit pädagogischen Aufgaben an ... mehrsächsischen Schulen einschließlich der Schulverwaltungsassistenten (im Folgenden Testpersonen genannt). Die Testung soll mittels Antigen-Schnelltest (Point-of-Care-Test, im Folgenden: PoC-Test) einmalig ab Anfang Februar 2021vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebes erfolgen.
Gültig ab
von 01.02.2021 bis 30.04.2021
Hauptdokument
Anhänge
- Anlage 1 Einwilligungserklärung ( 60 KB )
- Anlage 2 Muster Infoblatt positiv getestete Person ( 28 KB )
- Anlage 3 Muster Meldung an Gesundheitsamt gemäß IfSG ( 14 KB )
- Anlage 4 Formular Abrechnung ( 34 KB )