Verträge
zurück zur Übersicht Vertrag Bereitschaftsdienstordnung der KV Sachsen
Der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) obliegt entsprechend § 75 Abs. 1 und 1b SGB V die Verpflichtung zur Sicherstellung der ärztlichen und psychotherapeutischen
Versorgung. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst auch die Organisation der medizinischen Versorgung zu den ... mehrsprechstundenfreien Zeiten (ärztlicher Bereitschaftsdienst). Zur Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages bedient sich die KV Sachsen der in ihrem Zuständigkeitsbereich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Medizinischen Versorgungszentren,
zugelassenen Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V sowie ermächtigten Einrichtungen gem. § 105 Abs. 5 SGB V.
Die Vertreterversammlung der KV Sachsen hat in Umsetzung des gesetzlichen Auftrages mit Datum vom 18. Oktober 2017, zuletzt geändert mit Beschluss der Vertreterversammlung
vom 19. Mai 2021 diese Bereitschaftsdienstordnung erlassen.
Gültig ab
ab 01.07.2021
Hauptdokument
- Bereitschaftsdienstordnung der KV Sachsen ( 392 KB )