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Vertrag
Asylbewerber_Rahmenvertrag Abrechnung_§ 75 Abs. 6 SGB V_SLKT_SSG_ab 1.10.2017


Gegenstand des Vertrages sind die Rahmenbedingungen für die ambulante ärztliche Versorgung der Berechtigten nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Abrechnung dieser Leistungen durch die KV Sachsen mit dem örtlichen Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes gemäß § 75 Abs. 6 SGB ... mehrV.

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Gültig ab

ab 01.10.2017

 

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