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zurück zur Übersicht Vertrag Asylbewerber - Kinder- und Jugendhilfe - Abrechnung - Landkreis Bautzen ab 01.04.2017
Gegenstand des Vertrages ist die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen für Berechtigte der Kinder- und Jugendhilfe durch die KV Sachsen mit dem Landkreis Bautzen gemäß § 75 Abs. 6 SGB V bis zur Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkasse gemäß § 264 Abs. 2 SGB V.
Gültig ab
ab 01.04.2017
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