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Vertrag
Asylbewerber_Abrechnung Kinder- und Jugendhilfe_§ 75 Abs. 6 SGB V_Landkreis Bautzen_ab 1.4.2017


Gegenstand des Vertrages ist die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen für Berechtigte der Kinder- und Jugendhilfe durch die KV Sachsen mit dem Landkreis Bautzen gemäß § 75 Abs. 6 SGB V bis zur Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkasse gemäß § 264 Abs. 2 SGB V.

 

Gültig ab

ab 01.04.2017

 

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