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Vertrag
Asylbewerber_Abrechnung_§ 75 Abs. 6 SGB V_LDS_ab 1.10.2022


Gegenstand des Vertrages sind die Rahmenbedingungen für die ambulante ärztliche Versorgung der Berechtigten nach § 1 des AsylbLG sowie die Abrechnung dieser Leistungen durch die KV Sachsen mit dem örtlichen Träger des AsylbLG (Landesdirektion Sachsen) gemäß § 75 Abs. 6 SGB V.

 

Gültig ab

ab 01.10.2022

 

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