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Vertrag
Arzneimittelvereinbarung 2022


Gemäß § 84 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) gemeinsam und einheitlich für das Jahr 2022 ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von denVertragsärzten veranlassten Arznei- ... mehrund Verbandmittelausgaben sowie Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen.

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Gültig ab

von 01.01.2022 bis 31.12.2022

 

Arzneimittel

 

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